Wie funktioniert das mit der Verschrottungsprämie für Altautos?
Von der Bundesregierung wurde neuerdings beschlossen, dass es für über 9 Jahre alte Autos 2500,- Euro gibt, wenn Sie verschrottet werden und wenn gl,eichzeitig ein neufahrzeug mit mind. Euro 4 gekauft wird. Nach Informationen von N-TV soll dies bereits ab sofort in Kraft sein.
Was muss man machen, um in den Genuss der 2500,- Euro zu gelangen. Wo ist was zu beanragen??
Danke für sachdienliche Hinweise.
Erst mal abwarten und nicht vorschnell handeln.Ist ja gestern erst beschlossen worden.
Danach müssen erst mal alle Bedingungen erfüllt sein.Mindestens 9Jahre alt, mindestens 12 Monate als Halter eingetragen sein, Nur für Neu -und Jahreswagen,die Euro 4 erfüllen und der Altwagen muss verschrottet werden..Da heisst im Prinzip,die Prämie gibt im Nachhinein,wenn die Verwertungsbescheinigung vorliegt.
Wie das Procerdere abläuft wird bestimmt in den nächsten Tagen in allen Zeitungen stehen.
So ist es und dazu kommt noch, das die meisten, gerade mal 9 jahre alten autos, noch meist mehr wert sind als 2500,00 also da muss man schon seeeehr genau rechnen und überlegen
Weiterhin must Du bereits 12 Monate im Besitz des zu verschrottenden Autos sein.
Die Regelung gilt ab heute.Wie sie gehandhabt wird,
erklärt die Regierung erst in 2 Wochen.
MfG
Diese Regelung ist soetwas von unbrauchbar.... unglaublich....
Gerade wenn man betrachtet was die Fertigung eines Fahrzeug bereits an Energie benötigt, ist dise Maßnahme als Umweltschutz nur ein reiner Witz....
Gut aber nun zurück zu deiner Frage:
Warte lieber noch ein wenig ab...
Hallo,
für einige mag das zwar ein Unding sein, mich würde es aber voll positiv treffen. Habe einen 15 Jahre alten Golf III, den ich zum nächsten TÜV (in 1,5 Jahren) wahrscheindlich sowieso verschrotten müsste. Derzeitiger Verkaufswert (wenn überhaupt verkaufbar) liegt bei ca. 500 EUR. Da wäre ich doch schön blöd, wenn ich das Angebot nicht nutzen würde. Ich überlege mir aber, wenn ein Neufahrzeug in Frage käme, dieses zu leasen. Jetzt hat mir aber ein Kollege gesagt, dass ich vorsichtig sein soll, da es noch nicht geklärt sei, ob Leasing-Verträge als Neukauf gelten. Hat hier jemand von Euch schon was gehört ?
Na ja, leasen kann man auch nach dem Kauf, d.h. man wird zunächst Fahrzeugeigner und schließt anschließend einen Leasingvertrag mit einer Gesellschaft ab (das muss ja nicht unbedingt der Kfz-Hersteller sein). Leasing hat ggü. Finanzierung den Vorteil, dass man das Fahrzeug meist nach Ablauf des Vertrages zurückgeben kann, was bei einer handelsüblichen Finanzierung nicht geht. Ich werde noch ein bischen warten, wie sich die Sache entwickelt. Ich denke, dass die Kfz-Hersteller relativ schnell auf die "Verschrottungs-Schiene" aufspringen und entsprechende Angebote entwerfen.
Mh, ich hätte zu dem Thema auch nochmal eine Frage, und zwar... Es wurde ein Auto als EU Neuwagen gekauft und am 05.01.2009 zugelassen. Jetzt wäre da noch ein Auto "über", dass sonst für höchstens mit viel Glück 1000 verkauft werden könnte (15Jahre alt), also eins was man dann ja besser für 2500 verschrotten könnte/sollte. Jetzt weiß ich aber
1. nicht, ob die Regelung bei einem EU Neuwagen Kauf überhaupt gilt,
2. ob das mit der Anmeldung am 05.01. also bevor die Verschrottungsprämie beschlossen wurde, gilt und
3. weil der Wagen ja noch nicht verschrottet ist das dann auch noch gültig ist.
Also eigentlich blick ich da noch gar nicht richtig durch, was wohl auch daran liegen könnte, dass noch keine genauen Infos raus sind.Aber vielleicht wisst ihr ja trotzdem mehr.
LG