Privater Autokauf - Im Kaufvertrag steht Unfallfrei - erheblichen Unfallschaden
Hallo,
ein bekannter von uns hat sich vorgestern einen Wagen gekauft - sah alles sehr gepflegt aus, der Verkäufer war sehr nett, das Fahrzeug ist 1. Hand.
Zu Hause angekommen wurde ein wenig Feuchtigeit im Kofferraum festgestellt, also wurden die Teppiche rausgenommen - dann hat man komische Schweinähte gesehen und nun rausbekommen, dass er einen erheblichen Heckschaden gehabt haben muss und das komplette Heckblech ausgetauscht wurde.
Kann man den Wagen zurückgeben? (Eigentl. ein schöner Wagen).
Gibs eine Art Wertminderung? War halt ein Privatverkauf
wenn im kaufvertrag ausdrücklich "unfallfrei" steht, besteht die möglichkeit, dass man mit einem anwalt die sache über arglistige täuschung laufen lässt.
sonst keine chance. gekauft wie gesehen, und er ist den ärger los.
deshalb sollte man sich immer bei gebrauchtwagen genug zeit mitnehmen, und die probefahrt sollte immer zu einer vertragswerkstatt oder prüforganisation gehen, wo man den wagen untersuchen lässt. die paar euro sind gut investeiert, und sparen jede menge ärger.
Wegen arglistiger Täuschung Wandlung (Rückgabe Auto gegen Kaufpreis zzgl. Kosten für Ummeldung/Zulassung) oder Minderung des Kaufpreises verlangen; zunächst höflich und bei Ignoranz seitens des Verkäufers sofort mit einer Zivilklage drohen ... hilft oft
Überzeugt euch aber VORHER, ob im Kaufvertrag die ABSOLUTE Unfallfreiheit ohne Einschränkung drin steht; manche sind so schlau und schreiben rein: "Während meines (des Verkäufers) Besitzes unfallfrei". Dann kann er sich - eventuell sogar mit Erfolg - herausreden, dass der Unfall bei einem Vorbesitzer gewesen sei und er den Unfallschaden nicht bemerkt habe.
Also, so wie ich das sehe und ja auch in die Frage geschrieben wurde, ist der Wagen aus 1. Hand somit gab es also nur den einen Vorbesitzer und ich glaube mal schon das man es mitbekommt wenn einem komplette Reparaturbleche ins Heck eingezogen werden. Dies ist ein klarer Fall von Täuschung. Also wie schon Gesagt: Kaufvertrag Prüfen, Gütliche Einigung versuchen und ansonsten Anwalt einschalten....
Schöne Grüße
Jooo, wer lesen kann ist klar im Vorteil ___ Die Bemerkung "1.Hand" hatte ich im Eifer des Gefechts total überlesen. Dann is' natürlich Essig mit meiner oben geposteten Einwendungsmöglichkeit seitens des Verkäufers.
hab ich auch überlesen
na dann würde ich dem mal die hölle heiß machen!
Erst hab ich mal eine Frage:
Wer hat festgestellt, das es sich mit 100%iger Sicherheit um einen Unfallwagen mit Heckschaden handelt?
Eine nach Deiner Meinung schlechte Schweißnaht und Wassereinbruch im Kofferraum sind noch kein Beweis!?!?
Eben weil Wasser eingetreten ist, können die Schweißnähte nachgearbeitet worden sein.
Allerdings tritt Wasser häufiger im Bereich der Rückleuchten, Kabeldurchführungen oder anderen Dichtungen ein.
Behauptungen von sogen. Fachleuten, Freunden und Bekannten sind vor Gericht nichts wert.
Wenn es ein Unfallfahrzeug ist, beträgt die angenommene Wertminderung ca. 5- 10% der Rep- Summe.
Wenn Du das Fahrzeug zurückgeben willst, und Du kannst durch ein Gutachten beweisen, dass es sich um einen Unfallwagen handelt,oder der Verkäufer bestätigt Deine Vermutung, dann tu es!
Wenn Du das Fahrzeug behalten willst, behalt es.
Bevor Du nicht 100% sicher bist, unterstelle dem Vorbesitzer nichts, aber sprich mit ihm über Deine Überlegungen und Vermutungen,die Wertminderung und die Kosten für die Abdichtarbeiten.
MfG
rama
Da geb' ich Dir nur eingeschränkt Recht @rama: Einen Neuwagen mit repariertem Unfall- bzw. Transportschaden zu verhökern, OHNE das dem Käufer/Erstbesitzer mitzuteilen, erfüllt den Tatbestand des Betruges. Ein seriöses Autohaus wird sich hüten, sowas zu wagen.