Rücktritt vom Kaufvertrag wegen erheblichem Schaden
Hallo, ich habe mir letzte woche ein opel Astra G bei einem Händler gekauft, soweit war auch alles gut. Im kaufvertrag stand dass das fahrzeug fahrbereit ist und als ich dann beim Tüv war stellte sich raus das die hintere feder gebrochen ist und ausgetauscht werden muss. (Also nicht fahrbereit). Kann Ich nun direkt vom kaufvertrag zurücktreten oder muss ich dem händler erst zeit zum ausbessern geben ? Der kauf war erst vor 6 Tagen.
Vielen dank schonmal
Jan
Du mußt dem Händler auf jeden Fall Gelegenheit zum nachbessern geben.
Ich habe nochmal mit dem Händler gesprochen. Er hat mir eine SMS geschreiben das es nicht vereinbart war und er die Reparatuer Kosten nicht übernehmen wird. Was soll ich nun tun ?
Du hast es schon reparieren lassen?
Verkauft jemand (egal ob Händler oder Privat) einen Gebrauchtwagen als "fahrbereit" deklariert, muss dieses Auto auch verkehrstauglich sein (also keine unmittelbare Gefahr für Fahrer und Verkehr bedeuten). Wenn das nicht der Fall ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten… Siehe Az.: 28 U 42/09 OLG Hamm.
Ne ich habe noch nichts repariert
Wieso dann "Reparaturkosten"? Egal.
Üblicherweise gibt es mindestens 12 Monate Gewährleistung, tritt ein Mangel in diesem Zeitraum auf, der bereits vor dem Kauf vorhanden war, aber erst nach dem Kauf bemerkt werden konnte und der nicht auf übliche Alterung oder Abnutzung ("Verschleiß") zurückzuführen ist, muss der Händler den Mangel kostenlos beseitigen.
Der Händler hat dann zwei Versuche, den Mangel zu beseitigen.
Somit eigentlich von der ersten Darstellung relativ eindeutig, dass der Händler den Mangel beseitigen muss.
Auf die (zusätzliche) Besonderheit von dem Hinweis "fahrbereit" hat -opelfan- bereits hingewiesen. Allein dieser Vermerk mit "fahrbereit" verpflichtet den Verkäufer zur Beseitigung dieses Mangels.