Auto Privatkauf -> arglistige Täuschung
Hallo,
habe eine Frage zum Privatkauf. Ich hatte mir letzten Sonntag einen Wagen angeschaut, welchen ich dann am Montag gekauft hatte. Der Wagen war als Unfallfrei in mobile und autoscout inseriert. Jedoch hat sich nun herausgestellt, dass der Wagen schon mindestens ein Unfall hatte. Im Kofferraum kann man sehen, dass der Wagen einen Unfall hinten hatte. (Es war kein Ersatzrad vorhanden, würde auch nicht reinpassen, da eingedrückt)
https://abload.de/img/kofferraums4jus.jpg
Vorne wurde der Querlenker (laut meinem Vater, hat eine eigene Werkstatt) einmal in den Motorraum gedrückt, wahrscheinlich mal über einen ordentlichen Randstein gefahren.
https://abload.de/img/dellenquerlenkerw6p2n.jpg
(Fehlende Schraube vom Fahrwerk: https://abload.de/img/fehlendeschraumefahrwnpref.jpg)
Der Verkäufer hat auf die Fragen "ob ich sonst etwas wissen müsste" immer mit "Nein, ihm fällt nichts ein" geantwortet.
Im ADAC Kaufvertrag für den privaten Verkauf wurde angekreuzt das "Kein Unfallschaden" entstanden ist, als das KFZ in seinem Besitz war.
Ebenfalls wurde angekreuzt, dass ihm soweit "keinen Unfallschaden" bekannt ist.
Der Haken ist nun, dass er sicher sagen wird, das er davon nichts wusste.
Ich kann aber beweisen, dass er es wissen MUSSTE und mir den Unfallschaden arglistig verschwiegen hat.
Er hatte das Auto seit dem 19.05.2015. Ich habe all seine Rechnungen.
Er hat ein Gewindefahrwerk eingebaut, da hätte er sehen müssen das mal was mit den Querlenker war (ich bin mir auch sicher das er in dem inserat in mobile geschrieben hatte, das er die Querlenker austauschen lassen hat, kanns aber nicht beweisen, da er das Inserat sofort entfernt hatte)
Er hat eine neue Auspuffanlage verbaut. Beim Einbau hätte ihm auffallen müssen, dass der Wagen hinten einen unfall schaden hat.
Er hat eine Funkzentralveriegelung nachgerüstet (Audi A4 B5 1.8T bj 1996
). Bei dieser muss er im Kofferraum das Verdeck hoch nehmen und hätte wiedereinmal sehen müssen, dass der Wagen ein Unfallwagen ist.Er hat einen neuen Turo,Öl- und eine Boostanzeige und einen Abgastemperatursensor eingebaut, also hatte er Ahnung von Autos, zumindest soviel, dass man einen Unfallwagen erkennen kann.
Im Kaufvertrag hat er jedoch geschrieben: "Es gilt Haftungsausschluss für Sachmangel jeder Art."
Jetzt meine Frage, kann ich das Rückgaberecht geltend machen?
Bitte um eine schnelle Antwort. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin
Da Du ihm die arglistige Täuschung nachweisen musst und er sich wohl unwissend stellen dürfte; die Nachrüstungen etc. hat dann sicher auch "ein Freund" vorgenommen, mache ich Dir da wenig Hoffnung auf eine unkomplizierte Rückabwicklung des Kaufvertrags bzw. Minderung des Kaufpreises.
Ohne anwaltliche Hilfe kämpfst Du da eh auf verlorenem Posten.
Aber was Anderes:
WENN man schon das Glück hat, einen sachkundigen Vater "mit eigener Werkstatt" zur Verfügung zu haben; warum nimmt man Den dann nicht als Fachmann zum Autokauf mit?!
Zeitlich hat das nicht gepasst, dass mein Vater mit kommen könnte.
Selbst wenn es ein Freund gemacht hat, hätte es ihm doch ebenfalls auffallen müssen. Also wenn ich was für einen Freund tun würde, würde ich ihm auch sagen was mir aufgefallen ist.
Das ding ist auch, dass der Wagen seit glaub September oder November in mobile inseriert war und ihn keiner genommen hat. Ursprünglich war er für 3200 inseriert, als ich ihn angeschaut hatte war er für 2650 inseriert und als ich ihm gesagt habe das ich ihm für 2500 nehmen würde, hat er gefragt ob wir das mit dem Kaufvertrag dann machen wenn ich ihn hole und dann ohne zu zögern eingewilligt. Er wollte es dann auch schnell hinter sich bringen, hat mir noch einen ölwechsel gemacht, mir den Rest vom Öl mitgegeben und mir noch 30 euro getankt. Er wusste aufjedenfall von dem Unfall und war Gottes froh das endlich jemand so unvorsichtiges wie ich gekommen ist und nicht so viel Ahnung hatte.
Darum gehts ja auch gar nicht. Mit dem Begriff "arglistig" unterstellst Du ihm hier Vorsatz in Bezug auf das Verschweigen ds V o r h a n d e n s e i n s eines Unfallschadens.
... und wenn Du diese AWnschuldigung dann nicht beweisen kannst bzw. das Gericht Deine "Beweise" nicht anerkennt bzw. Diese nicht zu einer für Dich positiven Entscheidung führen, kann der von Dir Beschuldigte "zurückschlagen" und Dich wegen Verleumdung, übler Nachrede und/oder Rufschädigung verklagen; z.B . auf Unterlassung, Schmerzensgeld o.Ä.
Die Crux an der Sache ist in der Tat, dass dem Verkäufer "arglistige Täuschung" bewiesen werden muss, um eine Rückabwicklung des Kaufvertrages zu ermöglichen.
Zwar muss ein Verkäufer grundsätzlich "ihm bekannte Vorschäden" angeben, aber eine garantierte Unfallfreiheit gilt eben nur für die Zeit, in der er Eigentümer des Autos war. Für Vorschäden eines früheren Eigners ist er nicht haftbar zu machen.
Deine Angaben lassen aber durchaus den Schluss zu, dass er bestehende Vorschäden erkannt haben konnte.
Kläre das am Besten in einer anwaltlichen Erstberatung, wenn dir daran gelegen ist. Und Vorsicht mit geäußerten Anschuldigungen wie Arglist. Das kann nach hinten losgehen: Arglist bedeutet immer Absicht und Wissen um diese Täuschung. Muss man dann auch beweisen können, das sehe ich hier schwierig. Fotos allein sagen wenig aus, und ein privater Verkäufer wird eher autotechnisch als Laie denn als Kenner gewertet.
Ich will ihn ja nicht beschuldigen das er die Unfälle oder den Unfall verursacht hat. Ich beschuldige ihn nur, dass er davon wusste und mir es verheimlicht hat, weil er ihn anders nicht losbekommt. Er meinte er war den anderen davor zu teuer.
Ich habe eben mit dem Vater von dem Verkäufer geredet und hat mir bestätigt, dass sie wussten, dass kein Ersatzrad vorhanden war und der Sohn anscheinend nicht gesehen hat, das es ein Unfallwagen ist.
Außerdem hat der Sohn (Verkäufer) größtenteils selbst umgebaut. Bestätigt hat er mir, das er den Auspuff selbst in der Garage angebracht hat. Spätestens hier muss man gesehen haben, dass es ein Unfallwagen war.
Dennoch streiten sie alles ab und sagen sie wissen von nichts, sagen das der Wagen 5 vorbesitzer hatte. Gekauft wurde der Wagen ebenfalls als "unfallfrei".