Muss der Verkäufer das Auto zurück nehmen?
Mein Sohn hat sich einen Audi A4 3.0 L quattro mit 80.000 km gekauft, nach 2 Tagen sind wir darauf gekommen dass das Auto sehr viel Kühlwasser braucht und auch der Motor bzw. die Steuerketten extrem laut sind.
Das kommt doch darauf an zu welchen Bedingungen im Kaufvertrag das Fahrzeug verkauf wurde.
Was wurde denn im Kaufvertrag dazu vereinbart?
War es ein Händler oder wurde er von Privat gekauft ?
Händler Sachmängelhaftung event. noch Gebrauchtwagen - Garantie ??!!
Wenn von Privat erst einmal zu einer V.A.G. Werkstatt und die Historie auslesen lassen.
Wenn der Mangel bekannt war dann Vorwurf wegen arglistiger Täuschung, da dieser Mangel dem Verkäufer bekannt gewesen sein muss.
Oder eben Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Vorher keine Probefahrt gemacht ?? Da sollte man hören ob die Kette laut ist.
So einfach wie Tilly hier schreibt ist es nicht.
Dem Verkäufer zu beweisen das er von dem Mangel wußte wird sehr schwer sein.
Ein gekauftes Fahrzeug einfach so zurück geben ist auch nicht so einfach.
In erster Linie hat der Verkäufer die Möglichkeit den Mangel zu beseitigen.
Also sollte erst die Frage geklärt werden ob von Privat oder von einem Händler gekauft wurde.