Wie groß muss ein Parkplatz am Straßenrand (parallel zur Straße) bemessen sein?
Wie groß muss ein Parkplatz am Straßenrand (parallel zur Straße) bemessen sein? (Parken)
Ausreichend.
Willst Du einen Parkplatz erschaffen oder wie ist die Frage zu verstehen?
Dein Wagen darf natürlich nicht im geringsten auf die Fahrbahn reichen...
Beste Grüße!
Ich habe jetzt nicht bis auf die letzte Regelung recherchiert, - aber allgemein scheint wohl folgendes zu gelten - zumindestens was den öffentlichen Verkehrsraum angeht - also die "Städtischen" Parkplätze an und in Straßen.
Die Abmessungen hängen davon ab, ob Längs-, Schräg- oder Senkrechtparken vorgesehen ist.
Beim Längsparken geht man bei Pkw-Stellplätzen im Normalfall von einer Breite von 2 m und einer Länge von 5,75 m aus,
unter beengten Verhältnissen werden 5,25 m empfohlen.
In München z.B. werden auch in besonders beengten Fällen Parkstreifen mit lediglich 1,60 m Breite angelegt.
Schrägparken (abhängig auch vom Aufstellwinkel)
Breite 2,25 bis 2,50 m;
Tiefe 3,95 bis 4,15 m.
Senkrechtparken
Breite 2,25 bis 2,50 m;
Tiefe 4,00 bis 4,30 m.
Zusätzlich soll bei den beiden letzten Aufstellmöglichkeiten zwischen Stellplatz und Fahrbahn noch ein 75 cm breiter Sicherheitsstreifen berücksichtigt werden.
Wenn Du genaueres wissen willst dann google mal selbst, z.B. nach den Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS-L) oder die Empfehlungen zur Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/95) und andere.
Sollte es sich darum handeln das Du einen Stellplatz auf deinem eigenen Grund und Boden einrichten willst, kommt es wieder darauf an ob er nur zur Privaten Nutzung - also z.B. vor Deinem eigenen Haus, dienen soll, oder ob er auch Öffentlich genutzt wird, - z.B. Stellplätze vor Deinem Geschäft oder Praxis.
Aber da gelten bestimmt wieder ganz andere Richtlinien.
So oder so, was in Deiner Stadt genau gilt sollte Dir Dein Strassenbauamt bzw. Dein Strassenverkehrsamt sagen können!
Hoffe geholfen zu haben...
Blecky
Ich zitiere da mal aus Wikipedia:
"Stellplätze sind in der Regel zwischen 2,0 m (normaler Pkw-Stellplatz in Längsaufstellung) und 3,5 m (Stellplatz für Menschen mit Behinderung) breit. Je nach Anordnung des Stellplatzes kann die erforderliche Länge zwischen 5 m (senkrecht zur Straße) und 6,7 m (parallel zur Straße, beim vorwärts Einparken) betragen. Die deutschen Bundesländer haben Details hierzu in ihren Garagenverordnungen oder Sonderbauverordnungen erlassen. Das gängige Regelwerk für öffentliche Parkstände ist jedoch die RASt 06. Die Mindestgröße der Stellplätze entspricht derzeit (2015) nicht mehr der gängigen PKW-Größe"