Wie breit muss eine straße sein, wenn die parkplätze quer angeordnet sind
bei uns in einer kleinen wohnsiedlung, wurde eine zickzacklinie vor unser haus gemalt. eine anwohnerin aus dem haus gegenüber, hat das anwaltlich über das straßenverkehrsamt durchgesetzt. das amt begründet es mit einer fahrbahnbreite von 6 metern. die müssen wohl bleiben. wenn das stimmt, müsste bei uns in der siedlung ( zohne 30 km/h ) die ganze straße mit solchen makierungen versehen werden. wo kann ich mich informieren, ob das mit den 6 metern stimmt o. ob es andere reglungen gibt. das ordnungsamt der stadt erkner ist zu keiner auskunft bereit. leider ist das mit dem straßenverkehrsamt genauso gelagert. was habe ich für möglichkeiten.
edit: vorher konnte man dort parken, jetzt nicht mehr. ja. zickzacklinie wie bei einer bushaltestelle. wie gesagt, die begründung am tel. war: hinter quer zur fahrbahn parkenden autos müssen 6 meter fahrbahn frei bleiben. wo kann ich das nachlesen. gibt es irgendwo gesetztliche grundlagen dafür?
Ich versuche gerade zu deuten, welche Zickzacklinie Du meinst...
So eine, wie an einer Bushaltestelle?
Was genau willst Du jetzt bewirken?
Gibt es dort jetzt ein Parkverbot, wo vorher keins war gegen das Du vorgehen willst?
Die örtlichen Gegebenheiten sind mir nicht so ganz klar..
Gruß
Br
Wie jetzt? Wo Zickzacklinien sind, darf überhaupt nicht geparkt werden. Nicht quer, nicht längs, gar nicht.
@Bestatter: garnicht!!
Wenn das Amt das Malen dieser Linien angeordnet hat, muss es auch den Grund dafür nennen. Notfalls muss man mal wieder zum Anwalt.
...wir sind Deutschland!!
"ganich" !!!
hab mal nen edit gemacht, muss mich hier erst mal zurecht finden. die anwohnerin hat angeblich massive probs beim einparken...aber erst jetzt? 10 jahre wohne ich schon hier u. es hat nie jemanden gestört.
ich gehe mal davon aus, das es sich um nachbarschafts streitigkeiten handeln könnte... denn diese frau sucht mit fast jedem streit. also, wo kann ich mich belesen, wie breit muss eine straße sein...wo sich parkplätze befinden...gesetzlich verankert u. so. wie gesagt, das ordnungsamt der stadt hilft mir nicht weiter...ich bin auch nicht der einzigste der davon betroffen ist.
genau, nen anwalt kann ich mir leider als harz4 dödel nicht leisten. ich bin auch deutschland kotz
du hast den nagel aufvden kopf getroffen...wie bei einer haltestelle...parkverbot wo vorher keines war.
eine kleine wohnsiedlung am rande einer stadt die erkner heisst.
Dann tut euch zusammen. Warum willst alleine dagegen vorgehen. Wenn es die Anderen stört, sollen die gefälligst auch was tun.
Ich sehe das ähnlich, rottet euch zusammen und geht geschlossen dagegen vor..Ob´s hilft, weiß nur der Herr da oben, aber wer es nicht versucht, wird es nie erfahren...
ihr habt ja schon recht mit dem zusammen tun und so...aber auf welcher gesetzlichen grundlage soll ich / wir nun dagegen vorgehen? ist doch mein reden...wo kann man sich belesen....gewohnheitsrecht...weil ich da schon 10 jahre parke? nööööö, das o-amt zeigt mir glatt den finger
Aber mal ehrlich, was stort Dich denn nun an den Linien?
Sind die einfach nur hässlich, geht dadurch viel Parkraum verloren?
Ärgerst Du Dich, weil die böse Nachbarin stänkert?
Ruf den Spermüll in regelmäßigen Abständen und platziere ihn doch auf den Linien...
Oder trefft euch auf den Linien mit Nacharn zB zum Grillen
Zeigt allen, dass Ihr Euch über diese Linien lustig macht...
Das kann oftmals mehr....
man soll es nicht glauben, es gehen dadurch 3 parkplätze verloren.
Hallo Frieda,
Die Angabe der Fahrbahnbreite von 6 Metern
( 3 Meter für jede Richtung) scheint gesetzeskonform
zu sein.
Siehe:
StVZO §32
2,55m maximale Fahrzeugbreite +
0,25m Seitenabstand links und rechts
Mach's Gut
Pèdà