Muss ich das Verfahren bezahlen?
Hallo,
Ich soll am 03.06.2008 falschgeparkt haben, was durchaus möglich ist obwohl ich nie darüber post bekommen habe, nun bekam ich post vom 26.09.2008, wo mir erklährt wird das die feststellung des führers des kfz der den verstoss begangen hat, nicht vor eintritt der verfolgungsverjährung möglich war oder einen unangemessenen aufwand erfordert hätte. deswegen muss ich jetzt die kosten des verfahrens bezahlen. ist das rechtens. seit wann muss bei falsch parken der führer festgestellt werden, es wird doch immer der halter angeschrieben.
vielen dank für ihre hilfe, mit freundlichen grüßen
Auf jeden Fall, denn ein Ermittlungsverfahren hat aufschiebende Wirkung und somit hat die Verjährung noch nicht eingesetzt. Außerdem muß man schon aus moralischen Gründen für seine 'Untaten' geradestehen.
Ähm sehr eigenartig...
Hat das Amt auf deine Beschwerde reagiert...
Post solltest Du auf jeden Fall bekommen haben...
Und den Führer festzustellen bei einem Parkdelikt?! Ich weiss ja nicht....
Beste Grüße!
Hab ich das richtig verstanden!
Am 03.06.2008 hast Du warscheinlich falsch geparkt! so weit hab ich das verstanden.
An Deinem Fahrzeug hing kein "Knöllchen", da bist Du Dir absolut sicher. Auch eine Zahlungsaufforderung oder vergleichbares hast Du nie erhalten? Deine Adresse hat sich in dem Zeitraum auch nicht geändert und das Fahrzeug war noch nicht auf die neue Adresse umgemeldet?
Kein anderer aus Deinem Umfeld kann das Schreiben der Behörde angenommen haben?
Wenn das alles so zutrifft, dann gehe zum Straßenverkehrsamt oder Ordnungsamt je nach dem wer als Absender auf dem aktuellen Schreiben drauf steht, und teile den netten , freundlichen Mitarbeitern vom Amt, das so mit.
Nur da wirst Du erfahren , was, warum und wofür Du wie viel zahlen darfst. Viel Glück
MfG
rama
hallo badwolf,
viele gemeinden hinterlassen an den fahrzeugen keine knöllchen mehr, sondern übersenden den bußgeldbescheid direkt an den halter.
da deine daten bei der zulasssungsbehörde elektronisch gespeichert sind tritt die bußgeldstelle deiner gemeinde mit der zulassungsbehörde in kontakt und ermittelt die halterdaten.
gleichzeitig wird geprüft ob halter und versicherungsnehmer identisch sind. solltest du der halter des fahrzeuges sein, müßte dir ein bußgeldbescheid zugegangen sein, diesem kannst du dann widersprechen bzw. angaben machen. weiterhin ist bei diesem bußgeldbescheid auch gleichzeitig die rechtsbehelfsbelehrung mit beigefügt. d.h du kannst die buße bezahlen, oder du widersprichst und kriegst dann die kosten des verfahrens auferlegt in der regel bearbeitungsgebühr und porto zusätzlich zur buße.
sollte die post versehentlich mal im anderen briefkasten landen was durchaus möglich ist, dann hat die verwaltungsbehörde ihre "arbeit" trotzdem korrekt durchgeführt, auch wenn das zum nachteil für dich ist.
der ganze kram ( Zustellung der Post )ist im landesverwaltungsverfahrensgesetz geregelt.