Knöllchen im Ausland! Wie läuft das mit der Bezahlung und Verfolgung des "Täters"?
Habt ihr Erfahrung in den verschiedenen Ländern in Europa? Hatte ein Knöllchen aus der Schweiz, aber da ist nie mehr was gekommen.
Kann mich noch erinnern das mein Vater vor 5 Jahren vor der Einfahrt einer italiensichen Polizeiwache geparkt hat....
Es war Samstag und das ganze sah aus wie ein abgesperrtes Firmengelände...
Nun ja als wir nach dem einkaufen zum Auto zurückkamen war die Überraschung groß
Trotz heftigster Verfluchung wurde uns das Knöllchen nie zugestellt.... (allerdings in die Hand gedrückt... )
Das Ganze war so exorbitant teuer, dass mein Vater sich entschieden hatte nicht zu zahlen...
...wir haben seither nichts mehr gehört...
MFG!
Hy, denke mal da kannst du aufatmen, ist aller wahrscheinlichkeit wie in deutschland, da müssen nicht deutsche ihr knöllchen sofort bezahlen da sie nicht verfolgt werden können trotz offener grenzen.
und wenn das ganze schon 5 jahre her ist, denke ich mal ist eh schon alles rum, da denkt jetzt keiner mehr dran...
hoffe konnte dir helfen.
MfG AstraOPC
Bislang war das so:
Ein Abkommen, nach dem Geldstrafen und Geldbußen im Ausland vollstreckt werden können, war lediglich zwischen Deutschland, den Niederlanden, Österreich und ! der Schweiz ! vereinbart worden.
Eine Vollstreckung von Strafmandaten anderer europäischer Länder war (und ist) in Deutschland momentan nicht möglich. Die ausländischen Behörden stellen die Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren jedoch in der Regel auch nicht ein. Auch leisten deutsche Behörden den ausländischen Behörden häufig Rechtshilfe.
Selbst wenn nicht amtsgeholfen oder vollstreckt wird, muß der Verkehrssünder bei der nächsten Reise in das betreffende Land mit Zwangsmaßnahmen durch die dortigen Behörden rechnen (ist mir in der Schweiz schon passiert). Das fällige Bußgeld könnte durch Zwangsmaßnahmen eingetrieben werden z.B. Beschlagnahme des Pkws, Gefängnisaufenthalt, Park-Kralle etc. Ich rate Dir also dringend, deinen Strafzettel zu bezahlen.
Noch nicht in Kraft ist das Schengener-Übereinkommen über die Bußgeldvollstreckung von 1999, dass die Vollstreckung von Bußgeldern über 40,00 grenzüberschreitend ermöglicht sowie das EU-Übereinkommen über den Führerscheinentzug von 1998. Zum Inkrafttreten dieser Abkommen müssen die einzelnen EU-Länder diese erst in nationales Recht umsetzen, dies ist jedoch bislang in Deutschland erfolgreich verhindert worden.
Trotzdem (oder deshalb) hat man dieses Jahr eine neue Verordnung eingeführt:
Nach jahrelangen Verhandlungen werden laut Beschluß der EU-Außenminister vom Juli 2007 Verkehrssünder auch im EU-Ausland zur Kasse gebeten.
Aber: Die Behörden des jeweiligen Landes im EU-Ausland müssen verhängte Bußgelder und Geldstrafen erst ab einer Höhe von 70 Euro eintreiben. Wie ich Deutschland kenne, werden die aber allen Ländern auch brav bei allem, was drunter ist, hilfreich zur Seite stehen (das ist aber bislang nur meine Spekulation).
Allerdings gibt es eine gewichtige Ausnahme: Deutsche können auch weiterhin auf Österreichs Straßen kacheln, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Möglich macht das ein kleiner Zusatz im EU-Gesetz, nachdem der Fahrer nicht nur geblitzt, sondern auch fotografiert werden muß, was in Österreich nicht gemacht wird. Achtung: Alle anderen Verkehrsdelikte, die von reichsdeutschen in der Ostmark begangen werden, können sehr wohl vollstreckt werden, daran hat sich nichts geändert.
In Kraft tritt die Regelung in zwei Jahren, wenn sie nicht wieder verhindert wird, Bestrebungen dazu sind im Gange.
Sie bezieht sich aber an sich nur auf Straftaten, die mit einem Bußgeld oder einer Geldstrafe geahndet werden, etwa Sachbeschädigung und Diebstahl.
Aber: In einigen Ländern der EU sind Verkehrsverstöße keine Straftaten, sondern, wie auch in Deutschland, lediglich Ordnungswidrigkeiten und können somit nicht über die Grenzen verfolgt werden.
Wieder aber: Selbst wenn mit der Verkehrsregelübertretung noch kein Straftatbestand erfüllt ist, passiert das auf jeden Fall beim Nichtzahlen des Mandats und dann könnte es theoretisch munter los gehen, mit der Strafverfolgung.
Willkommen im gesamteuropäischen Polizei- und Überwachungsstaat. Und sagt bitte jetzt nicht, ich hätte es nicht schon immer gesagt.