Auto abmelden ohne Papiere
Hallo zusammen,
ich hab ein mehr oder weniger großes Problem.
Habe mich von einer ehemals besten Freundin überreden lassen ihr altes Auto zu übernehmen, lange rede kurzer Sinn das Auto wurde auf mich angemeldet. Doch die Papiere blieben bei ihr. Ja ich weiß das war dumm, denn jetzt gab es riesen Stress und ich habe gesagt gut dann nimm dein Auto und lass mich in Ruhe. Doch jetzt meldet sie das Auto nicht ab. Und ich habe nichts außer den kennzeichen in der Hand leider auch keinen Kaufvertrag da sie es bis heute nicht geschafft hat einen aufzusetzten. Jetzt die Frage was kann ich tun um das Auto trotz allem abmelden zu können?
An die Zulassungsstelle wenden, zumindest eine Veräußerungsmitteilung dort abgeben.
Das ist das erste, was MUSS.
An den Versicherer wenden, dort ebenfalls die Veräußerung mitteilen.
Eventuelle weitere Schritte bei der Zulassungsstelle klären.
Es gibt nur zwei Möglichkeiten, entweder Ihr setzt Euch beide zusammen oder Du gehst zu einem Anwalt und lässt den das dann für viel Geld machen.
Zum An-, Um- oder Abmelden benötigt man Kennzeichen und beide Zulassungsbescheinigungen - aber keinen Kaufvertrag. Kaufvertrag ist völlig unnötig, denn die Eigentumsverhältnisse interessiert die Zulassungsbehörde nicht einen Deut.
Hier ist schon das Problem offensichtlich, denn wie soll die (Ex-)Freundin den Wagen auf sich zulassen, wenn Du noch die Kennzeichen hast - und wie willst Du den Wagen abmelden, wenn sie die Zulassungspapiere hat?
So lange, wie die eine der anderen nicht "ihren" Kram übergibt, so lange wird hier nichts passieren können.
Veräußerungsanzeige ist hier absoluter Unfug:
Das ist ein Schreiben,
- auf dem der Verkäufer schriftlich und per Unterschrift bestätigt, dass alle Papiere und die Kennzeichen dem Käufer übergeben wurden. Was hier nicht geschehen ist, weil Du die Kennzeichen noch hast und damit diese Veräußerungsanzeige eine Falschbeurkundung wäre (Straftat);
auf dem der Käufer schriftlich und per Unterschrift bestätigt, dass alle Papiere und die Kennzeichen vom Verkäufer erhalten hat. Was hier nicht geschehen ist, weil der Käufer die Kennzeichen noch nicht erhalten hat;
auf dem der Käufer schriftlich und per Unterschrift bestätigt, dass er den Wagen innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Arbeitstagen ummelden wird. Was ihm allerdings unmöglich ist, wenn ihm die Kennzeichen nicht ausgehändigt werden;
auf dem die Unterschrift von beiden Beteiligten drauf sein muss. Was hier schwerlich möglich sein wird, wenn man nicht mal mehr miteinander reden kann.
Jeder der Beteiligten sollte mal überlegen, wie alt man ist, ob man bockig sein kann, weil man morgens noch von Mutti in den Kindergarten gebracht wird, oder ab man sich als "Erwachsener" bezeichnet und vielleicht ab und an auch mal so handeln und benehmen sollte.
Zur Begriffsklärung: Eine Veräußerungsanzeige ist ein formloses Schriftstück, auf dem der Halter der zuständigen Zulassungsstelle mitteilt, dass er das Fahrzeug (amtliches Kennzeichen) an (Name und Anschrift) veräußert hat und der Erwerber den Erhalt der Zulassungsbescheinigungen Teil I und II bestätigt, nicht mehr. Kann die Bestätigung des Erwerbers nicht erbracht werden, sollte man dennoch nicht auf die Mitteilung an sich verzichten, denn die FZV, § 13 (4) verpflichtet den Halter dazu. Deshalb mein Hinweis: MUSS.
Wir haben hier keine Kenntnis davon, wie die Fragestellerin in den Besitz der Kennzeichen gelangt ist, ob sie (da evtl. nachträglich demontiert) sich einer Straftat schuldig gemacht haben könnte etc., weshalb dies in meiner Antwort keine Rolle spielt.
@HansenPaule: dein Aufruf zur Vernunft ist natürlich richtig und wird hoffentlich erhört.