Kaufvertrag regelt Eigentum und Du gibst Dein persönliches Eigentum ab, weil keinerlei Vertrag vorhanden ist, der, wenn er vorhanden wäre, völlig rechtswidrig einen bei Arbeitsverlust vollständigen Eigentumsverzicht regelt.
Mag ja sein, aber wer soll das ernsthaft glauben? Wir haben 2010, die Erde ist keine Scheibe mehr, Lehnsherrenschaften und Sklavenhaltung sind auch schon längst abgeschafft.
Nein, es gibt für Dich keinerlei Möglichkeit, den Wagen ohne Zulassungsbescheinigungen 1+2 (ex "Brief" und "Schein") und den beiden Nummernschildern abzumelden.
Aber es gibt die Möglichkeit, die uneingeschränkte Herausgabe seines Eigentums zu verlangen, das geht sogar innerhalb weniger Stunden und es ist dabei völlig egal, ob der jetzige Besitzer das will oder nicht.
Klitzekleines Problem dabei ist jedoch wiederum die Glaubwürdigkeit Deiner Geschichte, um ein entsprechenden Antrag zu begründen, weil - die Erde ist keine Scheibe mehr.
Oder anders herum: Wer völlig freiwillig ohne jeden Vertrag oder "Quittung" sein Eigentum heraus gibt, wird die Notwendigkeit eines gerichtlichen Einschreitens zur Herausgabe kaum beweisen können.
Ein rechtmäßiger Eigentumswechsel muss nicht nur per Vertrag erfolgen, sondern kann zB. auch durch die Aufgabe oder den Verzicht an seinem Eigentum ausreichend dokumentiert worden sein.
Als Beispiel dafür der Hausmüll, den man in die Tonne wirft, das ist "Verzicht auf sein Eigentum", man verkauft es nicht an die Müllabfuhr, man verschenkt es nicht an die Müllabfuhr, man übergibt durch Aufgabe seine Eigentumsrechte an diesen Gegenständen.
Hier muss ein Anwalt anhand vieler Details und sicherlich etlicher Nachfragen prüfen, was überhaupt vor liegt.
unrechtmäßiger Besitz an Deinem Eigentum und Pflicht zur Herausgabe
Aufgabe des Eigentums Deinerseits und damit Pflicht zur Ab- oder Ummeldung durch den nun aktuellen Eigentümer.
Eine Kündigung der Versicherung zum 31.12. ist zwar möglich, da Du aber weder einen Eigentumswechsel per Kaufvertrag, Schenkung, Scheidungsvereinbarung oder ähnliches objektiv glaubhaft nachweisen kannst und Deine Geschichte deutlich die Glaubwürdigkeit fehlt, seit dem die Erde eine Kugel ist, wird Dich die Zulassungsstelle nicht aus der Halterschaft nehmen.
Du bist dann am 1.1.11 der verantwortliche Halter eines zugelassenen, aber nicht mehr versicherten Fahrzeugs.
Aufgrund der Nichtversicherung wird zwar das Fahrzeug etwa 6 Wochen später zur Fahndung zwecks zwangsweiser Entstempelung ausgeschrieben, aber diese Verwaltungskosten der Zwangsabmeldung in Höhe von 150 bis 400 Euro musst Du tragen.
Weiterhin wird ein Strafverfahren auf Dich zukommen, da Du gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen hast und da kommen dann je nach Schuld etwa 15 - 30 Tagessätze dazu.
Mal völlig abgesehen, dass Du dann bei Unfall- oder auch Umweltschäden durch zB. austretendes Motoröl mit Deinem Privatvermögen haftest.
Bester Hinweis, nur fraglich ob das aufgrund der "Umgebungsbedingungen" auch funktioniert: Rede mit dem, dass er selber das Fahrzeug sofort abmeldet oder eventuell Du das für ihn erledigst oder Du den Wagen ganz gewöhnlich mittels Kaufvertrag ihm für den symbolischen Preis mit einem Euro verkaufst.
Dieser "Verkauf" wäre für Dich vermutlich die bei weitem beste Lösung. Du hast einen Vertrag über den Verkauf und kannst anhand dieses Vertrages sofort bei Zulassungsstelle und Deiner Versicherung einen Eigentumswechsel nachweisen und bist mit Uhrzeit auf dem Vertrag in der Minute auch aus allem vollständig raus.
Ob der das Ding dann ummeldet oder nicht, ist (für Dich) völlig egal. Er muss den Wagen innerhalb 3 Tagen ummelden und wenn er das nicht macht, dann verstößt er gegen Gesetze.
Der andere Weg wird Dich nicht an einem Anwalt vorbeibringen. Es wird immer Probleme geben, egal wie man es selber angeht.