Zwangsabmeldung eines Auto kann ich als Halter der Fahrzeug auch abmelden ohne Papiere?
Hi hoffe ich könnt mir weiterhelfen sitze voll in der Klemme. Also meiner Vater hat mir das Geld für ein Auto gegeben wegen Neuzuwachs hat er mir das geschenkt zur Geburts unseres Sohnes. So mein Freund hat das Auto gekauft vom Kollegen und hat den Kaufvertrag unterschrieben mit der Begründung jeder kann ein Auto kaufen, wichtig wäre wer im Fahrezeugbrief,- schein drin steht, nämlich ich.jetzt haben wir uns getrennt mein ex hat alles mitgenommen. Auto u Papiere.TÜV ist abgelaufen u keine Ahnung ob das Auto noch versichert ist. Hab mit ihm schon gesprochen das er das Auto abmelden soll aber irgendwie wird das nichts. Polizei kann auch nichts machen weil das Auto auf einem Privatgelände steht. Was kann ich machen? Danke im vorraus.
MFG s.2016
Hallo,
wenn Du im Brief eingetragen bist kannst Du die Herausgabe des Fahrzeuges fordern.
Wenn den Ex-Partner dem nicht hinterher kommt geht noch der Rechtsweg. Anwalt usw.
Alles andere ist wohl schon gescheitert.
Da ist wohl der Anwalt das einzige Mittel bei der Wahl des Weges.
Habe genau das gleiche Problem wie jz kann das auto nicht abmelden weil der Stiefvater doll aggressiv ist und gibt uns die Papiere nicht polizei kann nix machen die zulassungsstelle auch nicht ohne Papiere zum kotzen
Der tüv lauf im April ab und wir können n8x machen
Hier wurde und wird Entscheidendes verwechselt: Eigentümer und Halter.
Eigentümer ist immer derjenige, der im Kaufvertrag steht. Der Halter steht in der Zulassungsbescheinigung 1 und 2 ("Brief" und "Schein"), das muss aber nicht der Eigentümer sein. Steht auch im "Brief:" Er ist keine Eigentumsurkunde, sondern "nur" der Nachweis, dass das beschriebene Fahrzeug eine Betriebserlaubnis besitzt.
Eigentum ist Privatrecht, die Halterschaft an einem Auto Straßenverkehrsrecht.
Wer ist hier Eigentümer? Du? Dann kannst du eine Zwangsstilllegung beantragen, wenn z.B. der TÜV abgelaufen ist und nicht erneuert wird oder aber die Versicherungsprämie nicht bezahlt wurde. Frage bei der zuständigen Zulassungsstelle an, wie dabei vorzugehen ist. Einen Eigentumsnachweis (dein Name im Kaufvertrag) musst du aber haben, damit das möglich ist.
Bist du aber nicht der Eigentümer, sondern z.B. der Schwiegervater, ist das schwieriger, aber auch machbar.
https://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/zwangsstilllegung
https://www.bussgeldkatalog.org/zwangsabmeldung-kfz/