Rücktritt von einer kaufabsicht
Hallo
Ich habe eine Kaufabsicht unterschrieben für einen gebrauchten Wagen und dies per Fax übersendet. Es wurde auch bereits bei der Hausbank des Händlers nach einer Finanzierung angefragt und dies mit einem ok bestätigt. Der Kaufvertrag soll vor Ort im Haus unterschrieben werden. Ist aber noch nicht geschehen.
Kann ich denn noch vom Kauf zurück treten oder ist es jetzt schon mit Kosten verbunden?
Vielen Dank für antworten ....
Das kommt auf die AGB´s des Händlers an. Ich hatte mir auch schonmal ein Auto verbindlich reservieren lassen (ohne vorher den Kaufvertrag unterschrieben zu haben, wo man dann auch bezahlen muss). Hier hatte das Autohaus eine verbindliche Frist von 14 Tagen gegeben, die danach wohl verfallen würde, wenn ich das Auto nicht nehme (habe es aber genommen). Das steht dann wohl in der Kaufabsicht mit drin (die Gültigkeit). Ansonsten sollten sie sich bei dem Händler erkundigen, wie es sich mit der Gültigkeit der Kaufabsicht verhält. Sagen sie eben, dass sie es sich nochmal anders überlegt haben und vom Kauf des Fahrzeugs absehen aus dem und dem Grunde und der Händler das Auto an einen anderen Kunden weiterverkaufen kann.
Hat der Händler den Kredit vermittelt oder ist dem zumindest die (mögliche) Kreditaufnahme bekannt?
Dann handelt es sich um ein sogenanntes "verbundenes Geschäft", der Kaufvertrag hängt unmittelbar am Kreditvertrag. Kommt der Kreditvertrag nicht zu stande, dann ist auch der Kaufvertrag (Kaufabsichtserklärung) erloschen.
Einen Kredit kann man 14 Tage ohne Begründung absagen, somit hier einfach den Kredit nicht annehmen (schriftlich), Kopie der Kreditabsage an den Händler mit dem Hinweis, dass damit die Kaufabsichtserklärung auch erloschen ist - fertig (und bis auf Porto für jeweils einen Einzeiler alles kostenlos)
WICHTIG: BRIEF,
so mit schreiben (oder ausdrucken) unterschreiben, Umschlag und Porto, wie früher als wir noch Trommeln hatten und am offenen Feuer vor den Löchern in der Höhlenwand gesessen haben. Kein Fax, keine Email, kein Anruf, kein sagen - BRIEF.
Alles andere hat keine Berweiswirksamkeit, wenn es zu einem Streit kommen würde.