Wann ist der Rücktritt vom Kaufvertrag rechtsgültig?
Folgende Situation:
Der Kunde unterzeichnet einen verbindlichen Kaufvertrag. Drei Tage später ruft er an und möchte vom Kaufvertrag zurücktreten. Er schreibt eine E-Mail mit der er vom Kaufvertrag zurücktritt und möchte wissen wie hoch die Entschädigungssumme ist. Daraufhin wird ihm mitgeteilt, dass dafür eine Entschädigung in Höhe von 15% verlangt wird. Ein paar Tage danach meldet er sich wieder und sagt dass er doch nicht vom Kaufvertrag zurücktreten will, da ihm die Entschädigungssumme zu hoch ist. Nun ist folgendes Problem entstanden, das Fahrzeug wurde wieder freigegeben und bereits an einen anderen Interessenten verkauft.
Wie sieht hier die Rechtslage aus? Durfte das Fahrzeug weiterverkauft werden und darf trotzdem eine Entschädigungssumme vom Kunden verlangt werden?
Rin in die Kartoffeln - Raus aus die Kartoffeln
Man sollte doch wissen, was man will, wenn man eine hochpreisige Ware einkauft.
Da "der Gute" sowohl fernmündlich als auch schriftlich den Kaufvertrag storniert hat, ist die neue Rechtslage doch eindeutig. Die Stornierung wude vom Verkäufer unter in Rechnung Stellung der Aufwandsentschädigung angenommen .. damit ist der ursprüngliche Kaufvertrag aufgehoben.
Als Aufwandsentschädigung sind die vereinbarten 15% an den Händler zu zahlen ... und basta.
Den Kaufvertrag jibbet ja nicht mehr ... und den "Rücktritt vom Rücktritt" jibbet nur in der Politik .. oder bei Howard Carpfenteich im ShowBiz
Sollte der Händler denn noch Monate warten, um sicher zu gehen, dass Du es Dir nicht vielleicht DOCH nochmal anders überlegst?!
Mit der E-Mail ging ein eindeutiger Rücktritt vom Kaufvertrag hervor.
Demnach kann also die volle Entschädigungssumme verlangt werden?!
Danke für die schnellen Antworten
Jooo, in dem Fall ist der "Zug abgefahren" und eine Entschädigung ist fällig; nur wenn Du dem Verkäufer einen geringeren Schaden durch die schnelle Weitervermittlung nachweisen KÖNNTEST, ist evtl. eine Minderung der "Stornogebühr" erreichbar ... aber erwartungsmäßig nur mit viiiel Aufwand.