Wer zahlt den Abschleppdienst bei Falschparkern auf privatem Grundstück
A
anon74439456
April 28, 2014
Auf einem privaten Grundstück wird unrechtmäßig geparkt. Wer bezahlt die Abschleppgebühren?
A
anon18010486
April 28, 2014
Normalerweise muss der Auftraggeber des Abschleppauftrags in Vorkasse gehen, kann aber die Kosten vom Abgeschleppten einklagen.
Manche Abschleppdienste rechnen aber auch direkt mit dem PKW Besitzer ab, in dem sie das Auto nur gegen Bares raus rücken.
A
anon18010486
April 28, 2014
Es ist ein recht schmaler Weg, bis am Ende der Abgeschleppte tatsächlich die Kosten tragen muss.
Beim Abschleppen von Privatgrundstücken sollte immer genau geprüft werden, ob man alles vom ersten Schritt an richtig macht, dass man das Geld tatsächlich von Falschparker zurück bekommt; bzw. richtig gemacht wurde und als Abgeschleppter zahlen muss, oder nicht selbst Schadensersatzansprüche hat.