Wer zahlt oder erhält Wertverlust im Leasingvertrag bei Unfall?
Hallo ich habe eine Frage zu einem Thema bei dem ich mich überhaupt nicht auskenne.
Erstmal die Fakten:
Fahrzeug: Toyota Yaris, Bj. 10/2004
Das Fahrzeug befindet sich in einem Leasingvertrag. Ich habe 5000 EURO anzahlung geleistet und nächsten Monat wäre die Restrate von 1700 EURO fällig und das Auto wäre mir !
Letze Woche ist mit ein LKW an der Ampel frontal reingefahren. Zeugen und Polizei hat alles aufgenommen, die Schuld war klar > der LKW Fahrer !
Mein Auto habe ich jetzt der Vertragswerkstatt zum Reparieren gegeben. Die meinten auf den ersten Blick, dass es sich nur um einem kleinen Schaden ( Stoßstange ) handeln würde. Als ich am nächsten Tag anrief, wollten die das Auto bereits auf die Richtbank zum ziehen legen !!!
Auf meine Nachfragen, kam folgendes: Der Gutachter war bereits da gewesen und hat das Auto inspiziert und alles aufgenommen.
Das Auto wollte ich eigentlich im Oktober ausbezahlen und im Sommer 2009 verkaufen. Jetzt muss ich aber angeben dass das Auto einen Unfallschaden gehabt hat un erziele nicht nmehr den gewünschten Gewinn !
Frage:
Kann ich den Wertverluist bei der gegnerischecn Versicherung geltend machen und wenn ja, wer bekommt die Summe ???? Wie gesagt, dass Auto ist noch bis Mitte Oktober 2008 im leasingvertrag.
Ich danke euch für euere Hilfe
Hallo "easyride",
mal abgesehen davon, ob du das Fahrzeug im Oktober erwerben wolltest, steht genau dieser Fall in deinem Leasingvertrag beschrieben. So wie der Fall im Moment liegt, also bei noch bestehendem Leasingvertrag, wird der Wertverlust nicht dir zugesprochen.
Nun bin ich kein Anwalt mit Schwerpunkt auf Miet- und Leasingrecht, sondern gar keiner, aber zum Zeitpunkt des Unfalls gehörte das Fahrzeug der Leasinggesellschaft. Dort musst du sogar den Unfall unverzüglich melden !!!! Das ist ein wichtiger Vertragspunkt, schau dir deinen Leasingvertrag (das Kleingedruckte) richtig an!
In der Regel kann man natürlich die Wertminderung bei beschädigten Fahrzeugen geltend machen, dass muss die generische Versicherung berappen, zur Not auch mit einer Klage vor Gericht.
Viel Glück und halt die Ohren steif ...
m.f.g.
Raucher
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Werde nochmal die Sache überdenken und das kleingedruckte im Leasingvertrag durchlesen.
Danke !!!!
Vieln Dank für die schnellen antworten !!!!!!