Wer zahlt
Hier noch ein Beispiel: Der BUND gewährt eine sogenannte Billigkeitszuwendung, welche auch einen Teil der Kosten erstattet.
Ich hatte auf dem weg zu Arbeit ein Autounfall, ich war nüchtern und hatte keine medikamente oder so genommen. aber nun die frage wer zahlt mein kaputtes Auto? da ich nur Haftlicht Versicherung habe zahlt meine autoversicherung nicht. da das aber ein Arbeitunfall ist wollte ich mal fragen ob die bg auch die kosten für das Auto über nehmt?
" ich war nüchtern und hatte keine medikamente oder so genommen."
Es gibt doch noch ganz normale Leute...
Ob die BG Zahlt weis ich nicht. Glaub ich aber auch nicht. Die Teilkasko hätte wenigstens den Glasschaden ersetzt. Aber die hast Du ja auch nicht. Was Du machen kannst ist, dir den Schaden von eine Sachverständigen bestätigen zu lassen. Des weiteren musst Du dir bestätigen lassen, das es auf dem Weg zur Arbeit passiert ist. Dann kannst du den Schaden zumindest zum Teil von der Steuererklärung wieder holen.
MfG
Leider nein!
Die BG haftet bei Wegeunfällen lediglich für den Personenschaden. Will sagen, wenn Du bei Deinen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit eine Verletzung abbekommen hättest, dann würde die BG die Behandlungskosten und die eventuellen Lohnfortzahlungskosten übernehmen. Aber keine materiellen Schäden am Auto.
Hm, das mit der Steuererklärung ist ein guter Tip. Nur, was meinst Du, rechnet sich das, wenn man die Kosten des Sachverständigen einkalkuliert?
Den Schaden am Auto zahlst selbst.
Ein Spendenaufruf bei einem Privatsender wäre noch eine Möglichkeit.
Wie kann man eigentlich auf die Idee kommen, dass die BG den Schaden am Auto übernimmt?!
Vielleicht reicht auch ein qualifizierter Werkstatt- Kostenvoranschlag. Das weiß ich nicht zu 100%, aber ich denke eine Nachfrage beim zuständigen Sachbearbeiter vom freundlichen Finanzamt schafft da Klarheit.
Ein Versuch ists wert. Lieber einmal fragen, als Geld zu verschenken.
Nee, wirklich guter Ansatz. Bin ich noch nicht drauf gekommen. Da soll noch einer behaupten, im www lernt man nichts;-)
Da hätte ich aber bei der BG gefragt. Die wollen sich auch mal lachen.
den Unfallschaden kannst Du nächstes Jahr bei der Steuererklärung geltend machen. Sollte der Wagen Totalschaden sein, kannst Du den Wiederbeschaffungswert angeben.
Sprech aber am Besten mal mit Deinem Steuerberater, der weiss das am Besten.
Hier noch ein Beispiel: Der BUND gewährt eine sogenannte Billigkeitszuwendung, welche auch einen Teil der Kosten erstattet. Zumindest für seine Mitarbeiter.
Ich nicht.
Wie jetzt, auch keine 50 ??
Die gingen doch schon für den Öpel drauf
TOM hat vollkommen Recht!
Die BG zahlt nur den "Personenschaden" sowie die "Wiederherstellung der Arbeitskraft" (Reha, usw.)
Auf dem Autoschaden bleibst du selbst sitzen, solange kein anderes Auto beteiligt war!
Nachzulesen is das alles hier z.B.:
http://www.bg-metall.de/versicherung-und-leistungen.html
Dann sag ich auch mal konstruktives dazu.
Bei einem selbstverschuldeteten Autounfall zahlt ausschließlich die VK den Schaden am eigenen Fahrzeug.
Falls man, wie in diesem Falle keine hat, kann man bei der Einkommenssteuererklärung die Reparaturkosten oder die Kosten zur Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs steuermindernd geltend machen.
Dies gilt nur für einen sogenannten Wegeunfall. Von der Arbeitsstelle auf DIREKTEM Wege nach Hause und umgekehrt.
Eine finanzielle Entschädigung in Form von baren Euros gibt es nicht.
danke leute,
Nein beim Unfall gabe es keine Gegner ich bin Bäcker und nachts um 3 uhr zur Arbeit gefahren und auf einmal waren 2 Rehe vor mein Auto und ich habe schon aus reflex ausgewichen und bin dann ins schleudern gekommen und am Baum gelandet.
meim taxi fahrer der mich nun immer ins krankenhaus fährt meinte es zu mir das mit der BG da ich ich mir ja nicht einfach ein neues Auto kaufen kann weil ich das geld dafür nicht habe kann es sein das die bg das Auto bezahlt zur wiedereingliederung da ihn der Nacht ja auch keine Busse fahren
Falls alle Stricke reißen, frag doch Deinen Chef, ob er mit Dir zur Bank geht zwecks Finanzierung eines neuen Gebrauchten.
Die Frage ist auch, ob Wildschaden nicht doch in der Grundversicherung enthalten ist. Dazu mußt Du mal die Geschäftsbedingungen Deiner Versicherungspolice lesen. Und ob die BG das zahlt, müsste sich doch ganz leicht mit einem Anruf bei denen klären lassen.
Bei einigen Versicherern ist Wildschaden in der TK mitversichert. Dazu muss aber nachgewiesen werden, dass der Unfall durch Wildwechsel verursacht wurde.
Dies ist nicht ganz einfach, meist ist dazu auch noch ein totes Tier oder Teile davon nötig.
Die Diskussion brauchen wir aber nicht führen, da die Haftpflicht Wildschäden eh nicht abdeckt.
Die BG zahlt alle notwendigen Maßnahmen, die zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit notwendig sind, !!nur bei Personenschaden!!
Bildlich ausgedrückt, sie zahlen Dir zwei neue Beine wenn nötig, aber keinen fahrbaren Untersatz.
Ich sehe das Problem, aber die Finanzierung des neuen Untersatzes muss von woanders kommen.
Hilft nix!
Wobei der direkte weg auch Auslegungssache ist! Wer z.B. einen Kollegen mit nimmt ist auch auf dem Weg zu ihm versichert!
Versichert ist z.B. auch der "Abstecher" zum Supermarkt um Lebensmittel zu kaufen!
Neee, Letzteres ist eben NICHT im Rahmen der Wegeunfallversicherung versichert .. eben so wenig, wenn Du einen Umweg auf dem Weg von/zur Arbeitsstätte machst, um 'ne günstige Tankstelle anzusteuern. ___ Das Abholen von Kollegen im Rahmen einer Fahrgemeinschaft dagegen ist versichert, weil es mittelbar im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit steht.
hallo,
hatte heute morgen als ich zur "berufsschule" fahren wollte einen autounfall.
bin zwar VK versichert aber werden meine kosten trotzdem irgendwie anderst gedeckt so das meine versicherung nicht eingreifen muss???
danke
gruss daniel
Wenn Du den Unfall (teil)verschuldet hast, musst Du wohl Deine Vollkaskoversicherung beanspruchen ... mit den damit verbunden Folgen wie SF-Rückstufung in der Kaskosparte Deines Versicherungsvertrages.
Bist Du schuldlos in den Unfall verwickelt worden, zahlt die unfallgegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung Deinen Sach- Vermögens- und evtl. mitverursachten Personenschaden.