Kann ich, wenn ich beruflich auf meinen führerschein angewiesen bin , statt einem monat fahrverbot
kann ich, wenn ich beruflich auf meinen führerschein angewiesen bin , statt einem monat fahrverbot (Sonstiges / Quasselecke)
Hallo "dorDoc",
ich will auf keinen Fall urteilen, dass steht mir nicht zu, aber bei "der Frage" stellen sich meine Nackenhaare auf... Vermutlich ist kaum jemand hier, der nicht schon wegen eines Verstoßes im Straßenverkehr belangt wurde, aber diese Frage ist ... ich antworte jetzt ganz ruhig, daneben.
Das hättest du eventuell etwas früher in Betracht ziehen sollen, oder? Egal durch was du die Pappe abgeben sollst (ist mir persönlich vollkommen Wurst), das ist nun mal so geregelt. Wie du jetzt selbst sehen kannst, hat diese Maßnahme ihre Wirkung gezeigt... sonst würdest du dir solche Fragen sparen. Mit Geld ist zum Glück nicht alles zu bezahlen, sonst hätten alle Leute mit Geld immer Recht (reicht schon wie es ist)! Tetzel hat es auch verkauft (Ablässe), hat aber nicht funktioniert
Nichts für ungut, ließt sich schlimmer als es gemeint ist!
Noch ein kleiner Tipp:
Falls möglich, hat ein Kollege von mir auch so gemacht, sprich mit deinem Arbeitgeber. Nimm deinen Jahresurlaub, oder unbezahlten Urlaub. Auch Bildungsurlaub zur beruflichen Fortbildung wäre eine Möglichkeit, diesen Zeitraum zu überbrücken.
m.f.g.
Raucher
Nein, das ist zum Glück nicht möglich. Zum Glück deshalb, weil sonst Leute mit viel Geld sich aus der sogenannten Portokasse straffrei kaufen könnten.
Die Kehrseite der Medaille ist natürlich, dass Arbeitnehmer, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind, ganz gewaltig in Schwierigkeiten kommen.
Natürlich ist es einfach, vom Wohnzimmer aus tadelnd den Zeigefinger zu heben und auf den Sinn unserer Gesetze hinzuweisen und dabei zu vergessen, dass wohl jeder schon mal eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat. Solange es kein Alkoholbedingtes Fahrverbot ist!!!
Soweit ich informiert bin, gibt es wohl die Möglichkeit, den Strafbeginn variabel zu gestalten, innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens. Da besteht die Möglichkeit auf betriebsbedingte Belange oder Urlaub hinzuweisen und die Strafe zu dem günstigeren Zeitpunkt anzunehmen.
Ein kleiner Tip am Rande, wenn Du einen Monat kein Auto fahren kannst, nutze die Zeit doch sinnvoll und arbeite an Deiner Grammatik. Deine Fragestellung ist noch verbesserungswürdig )
VG
Tom
Hi,
im Normalfall ist dies nicht möglich.
Wenn aber Deine Berufliche Zukunft und das Wohl der Familie davon abhängen und Du obendrein einen guten Anwalt hast, dann könnte das Fahrverbot mit etwas Glück in eine Geldstrafe umgewandelt werden, die natürlich recht hoch wäre.
Also liebe Mitstreiter und Schreiber,
bleibt alle mal aufm Teppich, denn sooo abwegig oder daneben war die Frage nicht.
Grüße
Breitreifen
Ich habe die Frage auch weder als abwegig, noch als daneben angesehen und auch nicht so beantwortet )
Hattest Du etwa den Eindruck, als Du meine Antwort gelesen hast?
Es ist oftmals so, dass sich Personen mit dickem Geldbeutel eher mal den Gang zum Anwalt leisten können, auch auf die Gefahr hin, dass sie einen möglichen Prozess auch verlieren können.
So isses nun mal in unserer Gesellschaft.
Als daneben hab ich Deine Antwort nicht angesehen. Ich wollte eher allgemein an die erhobenen Zeigefinger appelieren, etwas mehr Sachlichkeit an den Tag zu legen und nicht gleich draufzukloppen.
PS: Nicht jedem wurde eine fehlerfreie Gramatik oder Rechtschreibung mitgegeben. Manchmal passieren auch Fehler im Eifer des Gefechts der Tipperei am Rechner....
Gruß
Breitreifen
Ach so, na dann hab ich ja wieder alles richtig gemacht. Denn den erhobenen Zeigefinger habe ich ja auch angeführt. Und was die Grammatik- und Rechtschreibfehler angeht, bin ich auch Deiner Meinung. Im Eifer des Gefechtes passieren schon mal Rechtschreibfehler. Deswegen auch der Smiley, man betrachte das ganze mit einem Augenzwinkern, alles klar?
Aber grundsätzlich ist es leider auch so, das hier Fragen eingestellt werden, bei denen man sich zusammenreimen muss, was der Fragesteller eigentlich wissen will. Der Fragesteller erwartet, dass seine Frage anständig beantwortet wird. Wo ist das Problem, eine Frage anständig zu formulieren?
Aber wie gesagt, in diesem Fall war es mit einem Augenzwinkern gemeint
Leider ist dies in Deutschland in Ausnahmefällen scheinbar wirklich möglich...
Aber nur wenn die berufliche Existenz davon abhängt....
LG!
Da gab's Letztens - noch recht aktuell - aber eine Revision durch die Staatsanwaltschaft ... und dann "durfte" der Alkoholsünder seinen Lappen letztendlich DOCH abgeben ... die berufliche Existenz spielte da ausdrücklich KEINE Rolle.
Ein erstinstanzlicher Spruch hatte bei einem Ersttäter statt des 1monatigen Fahrverbots eine Verdoppelung der Geldstrafe verhängt - eben WEGEN der beruflichen Abhängigkeit vom Führerschein.
Das höherinstanzliche Gericht urteilte - mittler Weile rechtskräftig - dass eine solche Umwandlung nicht statthaft wäre; wohl auch im Hinblick darauf, dass diese Fahrverbotumwandlungen in verdoppelte Geldstrafen inflationär zugenommen haben.
Haste auch wieder Recht ... ich muss offenbar mein "Schubladendenken" ma' abschalten ___ Danke für den Hinweis.
Hallo "Tom", Hallo "Breitreifen",
diesen Schuh darf ich mir vermutlich anziehen, denn ich fand die Frage bekennend "daneben". Allerdings habe ich nicht versucht "draufzukloppen", dass würde meiner Art widersprechen, sonst hätte ich nämlich meinen abschließenden Absatz in meiner Antwort nicht veröffentlicht. m.f.g. Raucher
Hallo Raucher, auch wenn ich bekennender Nichtraucher bin, fand ich an Deiner Antwort nichts auszusetzen. )
Ich wollte keinem einen Schuh anbieten. Zumindestens nicht direkt
VG
Tom