Darf man in einer Einbahnstraße links und rechts parken?
Ich wohne ein einer Strasse, die jetzt als Einbahnstrasse eingerichtet werden soll. Fahrtrichtung ist dann nach rechts. Ich wohne auf der linken Strassenseite und parke bis jetzt vor dem Haus. Ist das nachher auch noch möglich?
Ja. § 12/4 StVO: "Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden."
Nicht ganz so hastig
Der §12 Abs.4 StVO beginnt mit:
"Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, ..., zu benutzen, ..."
Somit gilt vorrangig erst mal das "normale" Parken an der rechten Seite, auch in Einbahnstraßen.
WENN in einer Einbahnstraße dann noch eine ausreichende Fahrbahnbreite für den fließenden Verkehr vorhanden bleibt, DANN darf auch auf der linken Fahrbahnseite geparkt werden.
Hier im konkreten Fall, wo eine klassische Straße mit beidseitigem Parken zu einer Einbahnstraße umgewidmet wird, dürfte ausreichend Platz zur Verfügung sein.
Besten DAnk für die Antworten. War hilfreich für mich.
Davon bin ich auch ausgegangen. Wenn eine Straße mit Gegenverkehr und Parken beidseitig zur Einbahn wird, sollte genügend Platz vorhanden sein.