Ausnahme beim Parken mit Warnblinkanlage im absoluten Halteverbot
Am Sonntag parkte ich im Absoluten Halteverbot mit Warnblinkanlage, da ich meinem Freund beim Tragen von schweren Lebensmittelpaketen in den 5. Stock geholfen habe. Grund: mein Freund wurde von ca. 6 Monten an der Hüfte und von ca. 4 Wochen am Blinddarm operiert und darf nicht schwer heben
wie lautet jetzt die Frage?
Etwa so:
"Darf ich im Halteverbot parken, wenn ich die Warnblinkanlage einschalte?"
Die Antwort würde dann lauten:
"Nein, darf man nicht!"
ja und hat dich jemand erwischt...???
Was ist die Strafe wenn ja!
Normal darfst du das zum ausladen!
Doch....fahren....
was heist absolutes halteverbot?....ABSOLUTES HALTEVERBOT!!!
Also noch mal Fahrschule für alle :
Halteverbot = GAR NICHT halten, parken schon erst recht nicht (parken = halten länger als 3 Min. oder das Fahrzeug verlassen).
Eingeschränktes Halteverbot= halten bis zu max. 3 Min., ausgenommen zum Ein- und Aussteigen oder zum Be-und Entladen. Dann aber auch nur dafür. Zwischendurch Einkaufen oder ähnliches ist nicht
Yo, Pepe hat völlig recht!
Da kann man warnblinken oder hupen oder Samba tanzen, das ist egal!
Wer im Halteverbot hält - egal wie Edel und Lobenswert der Grund dafür ist - hat Pech gehabt!
Blecky