Wer trägt die Abschleppkosten?
Zu meiner Wohnung gehört eine Einzelgarage. Zu dieser Einelgarage gelangt man lediglich über eine kleine Einfahrt (dient lediglich als Zufahrt zur Garage, kein Fußgängerüberweg oder dergleichen).
Was kann ich tun, wenn fremde PKW in oder vor dieser Garagenzufahrt parken und somit die Nutzung der Garage für mich unmöglich machen? Die Fahrer sind unbekannt.
Wer trägt die Kosten, wenn ich die PKW abschleppen lasse? Ist es ratsam, zunächst die Polizei zu informieren und die Fahrzeuge durch diese "umsetzen" zu lassen? Wer trägt in diesem Fall die Kosten?
Freundliche Grüße
Solltest du ein Abschlepper beauftragen musst du auch in Vorkasse gehen.
Es ist immer ratsam die Polizei zu rufen.
Hast du eventuell schon ein Schild (Parken verboten etc.) vor deiner Garage hängen das wirkt abundzu wunder.
Ich kann mich da nur meinem Vor"redner" anschließen. Du wirst den Schlepper erstmal selber zahlen müssen und kannst im Anschluß versuchen, die Kostenerstattung durch Deinen Rechtsanwalt geltend zu machen.
Tipp: Fotos machen und die Polizei rufen.
Im Internet habe ich schon mal ein Foto gesehen, wo jemand bei einem Falschparker mit Lippenstift "Hier nicht parken" auf die Windschutzscheibe geschrieben hat. Sah witzig aus, stellt aber m.E. eine Sachbeschädigung dar.
Die Kosten trägt immer zunächst mal der Auftraggeber; also am Besten Polizei hinzuziehen .. dann musst Du nicht in Vorlage treten, wenn seitens der Polizei die Umsetzung des falsch geparkten Autos veranlasst wird.
Dies wird aber meist nur dann veranlasst, wenn Dir durch den Falschparker die AUSfahrt mit Deinem in der Garage stehenden Auto verhindert wird. Willst Du dagegen in die Garage reinfahren und die Zufahrt ist versperrt, wird Dir die Polizei abschlepptechnisch nicht behilflich sein dürfen ... Du kannst Dein Auto dann ja auf der Straße parken.
... oder direkt vor Deiner eigenen Einfahrt, in der der nun seinerseits zugeparkte Falschparker steht
Eine zivilrechtliche Geltendmachung der Abschleppkostenerstattung vom Falschparker ist meist mühselig und nicht immer von Erfolg gekrönt.
Vielleicht ein Tipp: Da die Garagenzufahrt ja offenbar auf einem Privatgrundstück liegt, würde ich ein Halteverbotsschild mit dem Zusatz "Feuerwehrzufahrt" und dem Pictogramm eines am Abschlepphaken hängenden Autos aufstellen; manche lassen sich davon beeindrucken.
Viel Glück .. und allzeit freie Zufahrt
Den Falschparker einparken ist zwar naheliegend aber falsch, denn das wiederum stellt eine Nötigung dar, dann kann Dich der Falschparker anzeigen und würde vor Gericht auch Recht bekommen.
Schild anbringen: "Privatparkplatz, Benutzung gebührenpflichtig (und dann eine nette Preisliste aufhängen)". Alternativ den Hinweis auf "Fremdparker werden kostenpflichtig abgeschleppt, Parken auf der gekennzeichneten Privatfläche ist eine Zustimmung zur Übernahme der Abschleppkosten in Höhe von nicht weniger als....".
Beweisfoto machen mit Schild und Auto drauf, dann hast Du bessere Karten; ärgerlich ist und bleibt es sowieso.
Hallo,
erstmal Danke für die schnellen Antworten
Dachte mir bereits, dass ich für die Abschleppkosten in Vorlage treten muss, sollte ich den Abschlepper selbst beauftragen. Sich das Geld "zurück zu holen" ist ja meistens mit ziemlich viel Aufwand verbunden und - wie schon gesagt - oft nicht von Erfolg gekrönt ... Dass lass' ich dann also lieber
Würde mich natürlich sehr gerne VOR meine Einfahrt stellen, wenn ich nicht im Nachhinein dafür noch einen "auf den Deckel" kriegen würde, weil ich ja dann wiederum den Falschparker am Wegfahren hindere
Auf unserer Straße ist meistens leider chronischer Parkplatzmangel, da die wenigen Parkplätze mit diversen Transportern etc. pp. zugepflastert werden. So ist es für diverse "Besucher" natürlich sehr verlockend, "mal eben" unsere Garageneinfahrt zu benutzen - für mich natürlich wenig erfreulich: kein anderer Parkplatz vorhanden und ich kann nicht einmal in meiner eigenen Garage/Garagenzufahrt parken ...
Das "Halteverbotsschild" ist an sich eine gute Idee, hätte ich normalerweise auch schon an der Garage angebracht, aber da unsere Vermieterin eine etwas - öhm, sagen wir mal - "merkwürdige" Einstellung hat, lass' ich das lieber bleiben, da man damit nur Ärger heraufbeschwören würde (und da haben wir absolut keine Lust drauf) Die Dame bzw. deren Sohn nimmt sich nämlich obendrein ganz selbstverständlich ebenfalls das Recht, dort jederzeit bei Bedarf zu parken, wenn sie bzw. er es wünscht, weil: es ist ja ihr Grundstück (obwohl wir die Garage seit Jahren angemietet haben und nutzen). Sie hat - wie gesagt - eine komische Einstellung bzw. handelt ziemlich nach "Gutsherrenart".
"Die Kosten trägt immer zunächst mal der Auftraggeber; also am Besten Polizei hinzuziehen .. dann musst Du nicht in Vorlage treten, wenn seitens der Polizei die Umsetzung des falsch geparkten Autos veranlasst wird. Dies wird aber meist nur dann veranlasst, wenn Dir durch den Falschparker die AUSfahrt mit Deinem in der Garage stehenden Auto verhindert wird."
Danke für den Tipp! Gut zu wissen, dass man in solchen Fällen nicht in Vorlage treten muss. Es ist so, dass zu unserem Haushalt ZWEI PKW gehören, wovon einer regelmäßig IN der Garage steht und somit durch das Zuparken der Garage natürlich auch am AUSfahren gehindert wird. Somit wäre das Umsetzen durch die Polizei ja durchaus gerechtfertigt
Gruß
Wenn Du Dich mit dem Vermieter einigen könntest wäre das Anbringen eines klappbaren Sperrbügels oder eine Kette auch eine Alternative.
Bei uns wird regelmäßig die Einfahrt zugeparkt, trotz Schild und Markierung auf dem Asphalt. Die Leute sind so dreist. Es müssen zwar keine Autos reinfahren (das wissen die wohl auch), aber man kommt mit Kinderwagen, Rad usw. kaum mehr richtig aus der Einfahrt raus wenn sie zugeparkt ist. Dummerweise holt die Müllabfuhr auch die Mülltonnen nicht ab, wenn die Einfahrt zugeparkt ist. Das ist dann richtig übel. Wir haben deswegen auch schon die Polizei gerufen. Wie hier bereits berichtet wurde, machen die aber gar nichts. Es sei denn, es ist öffentlicher Grund, eine Feuerwehrzufahrt oder ähnliches von öffentlichem oder feuerpolizeilichem Interesse.
Man kann eigentlich gar nichts machen, außer den Wagen auf eigene Kosten umsetzen lassen und sich dann mit dem Halter über die Kosten streiten. Manchmal lassen die Zuparker wenigstens ihre Visitenkarten oder eine Handynummer auf dem Armaturenbrett liegen, damit man sie dann "bei Bedarf" anrufen und bitten kann, das Auto wegzufahren. Wenn man Glück hat, tauchen er oder sie dann auch nach einer halben Stunde auf, grinsen dümmlich und fahren ihr Auto weg. Es ist zum K....., aber man kann wirklich wenig machen. Außer Sachbeschädigung, Beleidigung oder Körperverletzung und das fällt natürlich aus, obwohl man manchmal gute Lust dazu hätte.
Vielleicht sollte man die leutz mal wegen Nötigung belangen. Man oder Frau schaue mal ins StGB, § 240: wer einen anderen Menschen zu einer Handlung, Duldung (das Zuparken und somit verbleiben mit Fahrzeug im Grundstück) oder Unterlassung (die Wahrnehmung seiner grundgesetzlich verbrieften Rechte auf Freiheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit)wird mit ... bestraft. Man schaue sich auch die Kommentierungen dazu an.
Und wenn das auto einen Kratzer bekommt, wen juckts? Wenn mir jemand sein Auto in die Einfahrt (Privatgrundstück) stellt, gilt dort mein Gesetz, da muß man halt damit rechnen. Unter dem Schutz des gesetzes ist es auf öffentlichem Grund. Und wenn ich mit dem Kinderwagen raus will, huch, kann ja mal vorkommen... außerdem: Was hat das Auto auf meinem grundstück zu suchen?
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Ich habe die Polizei angerufen und habe dann zu hören bekommen, dass ich keine Möglichkeit habe, den Falschparker auf seine Kosten abschleppen zu lassen. Sie könnten dies nur veranlassen, wenn ich ein Arzt in Bereitschaft wäre und ich durch den Falschparker nicht zu einem Notfall fahren könnte. In dem FDall könnten Sie veranlassen, den Falschparker abzuschleppen.
In Deinem Fall kann ich nur die Empfehlung aussprechen, einen Klapppriegel oder einen Pfosten montieren zu lassen, die ein Falschparken unmöglich machen lassen.
wie ist eig. die rechtslagen, wenn jemand trotz schild 'fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt' auf einem privatgrundstück parkt und das auto beim abschleppen einen kratzer abkriegt????
wer kann von wem was verlagen??
a) ein vorhandenes oder auch nicht vorhandenes Schild verändern nichts an der Möglichkeit abschleppen zu lassen oder nicht.
Genauer: es darf immer und überall abgeschleppt werden, es geht nur darum, wer die Kosten am Ende tragen muss.
b) es gibt nirgends eine "Erlaubnis für eine Beschädigung", der Verursacher ist immer schadensersatzpflichtig. Falsch oder auch unzulässig zu parken ist nie die Ursache einer Beschädigung.
zu beachten 1:
Zahlen muss der Verursacher, also derjenige, der den Kratzer tatsächlich gemacht hat, vermutlich somit der Abschleppfahrer, in dessen Verantwortung bzw. Haftung die Firma über deren Betriebshaftpflicht.
Derjenige, der den Abschleppvorgang beauftragt hat, nicht (sofern er nicht den Kratzer selbst verursacht hat). Wer den falschen Mond anbellt, wird nicht weit kommen.
zu beachten 2:
Die Beweislast, wer etwas behauptet, der muss es beweisen. Wenn ich behauptet, dass Du einen Schaden verursacht hast, dann muss ich beweisen, dass dem auch so ist. Dir ist es schließlich unmöglich zu beweisen, dass Du nichts angestellt hast.
zu beachten 3:
Klageberechtigung, einen Schadensersatz kann nur der Geschädigte verlangen und das ist der Eigentümer des geschädigten Gegenstands. Handelt es sich zB. um ein Leasingfahrzeug, dann ist der Eigentümer der Leasinggeber. Klagt der Fahrer oder Fahrzeughalter, dann geht das in die Hose, weil diese beiden Personen keinen Anspruch haben, es ist nicht ihr Eigentum.
Grundsätzlich alles ganz einfach, aber im Detail gehen dann doch viele Dinge nicht so aus, wie man es gerne hätte, weil auf einige dieser Grundsätzlichkeiten nicht ganz so geachtet wurde, wie es erforderlich ist.
Hallo !
Vor meinem Einfamilienhaus parken ständig fremde Fahrzeuge auf meinem Grundstück. Dabei handelt es sich um eine Wiese bzw unbefestigtem Grund.
Kann ich mal abgesehen vom ,,Abschleppen lassen " die Fahrzeughalter auch anzeigen wegen Hausfriedesbruch nach §123 StGb bzw. wegen Sachbeschädigung wegen eingefahrener Spurrillen usw.. ?
Vermutlich nein.
Für den umgangssprachlich Hausfriedensbruch bzw. richtiger Besitzstörung nach §123 StGB bedarf es zweier Merkmale:
den "befriedeten Besitz"
nach juristischer Definition "ein Grundstück bzw Gebäude, das durch den Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende Schutzwehren gegen das beliebige Betreten gesichert ist."sowie das "widerrechtliche Eindringen"
für widerrechtlich muss den Täter bewusst gewesen sein, dass er eine Genehmigung benötigt, die ihm nicht erteilt wurde,
oder weiterhin verbleibt, nachdem man ihn auf den Umstand der Situation hingewiesen und aufgefordert hat, das Grundstück zu verlassen.
Schadensersatz dürfte ähnlich schwierig sein, so lange es sich dabei um die normalen Folgen einer gebrauchsüblichen Nutzung handelt.
Als Besitzer derartiger Flächen sollte man das mit der Befriedung, also Schaffung einer unzweideutigen Absperrung, auch sehr ernst nehmen, da man hier ganz schnell in die Haftung aus missachteter Verkehrssicherungspflicht kommen kann, wenn einem Nutzer dort ein Schaden widerfährt.
Eine Einrede mit "ist privat, da hat der ohnehin nichts zu suchen" platzt schneller als eine Seifenblase, wenn dem Geschädigten genau das und damit die Unrechtmäßigkeit seines Handelns nicht erkennbar war.
Danke für die gute Erklaerung...!