Wer trägt Kosten für Rückführung aus PL nach Deutschland
Hallo,
Folgende Situation: ich habe kurz vorm Lockdown einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Dieser nahm mein altes Auto in Zahlung. Bei Fahrzeugübergabe stellte sich dann heraus, dass der Fahrzeugschein I für mein altes Auto fehlte. Wir vereinbarten, dass ich den nachreichen würde.
Zuhause stellte ich dann fest, dass ich den bei meinem Umzug verloren haben musste und teilte dies dem Autohändler mit.
Für eine Aufbietung bei der Zulassungsstelle benötigte ich nun den Kfz-Schein II. Dieser ging (man könnte es sich kaum so blöd ausdenken) auf dem Postwege verloren. Leider wurde der auch nicht per Einschreiben geschickt.
Nun musste ich also sowohl den Kfz-Brief als auch den Kfz-Schein neu beantragen.
Der Händler hatte den Wagen allerdings schon in der Zwischenzeit nach Polen weiterverkauft. Dann kann der Lockdown und ich konnte tatsächlich erst im Anfang August die Papiere neu beantragen. Zwischenzeitlich hatte der Händler immer wieder gedrängt, wann ich denn die Papiere vorbeibringen würde, weil sein Käufer eigentlich schon vom KV zurücktreten wollte.
Ich bat ihn, nochmal mit seinem Kunden zu reden, da ein Termin ja feststand. Ich erhielt keine Antwort.
Am Tag der Aufbietung der Papiere informierte ich den Händler, dass es jetzt lediglich nur noch 2.5 Wochen dauern würde, bis ich die Papiere hätte und die dann per Einschreiben an ihn schicken würde. Wieder keine Reaktion.
Eine Woche später bekomme ich dann die Nachricht, dass ich doch bitte beim Autohaus vorbeikommen solle. Auf meine Frage warum, wurde mir eröffnet, dass sein Chef mit mir über die entstandenen Kosten reden wolle. Ich erkundigte mich, welche Kosten er meine und daraufhin schrieb er mir, dass sein Kunde den Wagen hatte zurückliefern lassen und ich nun die Kosten für den Transport übernehmen soll. Heute hatte ich dann die Rechnung über 1600€ im Briefkasten.
Ist das so rechtens? Muss ich die Rechnung zahlen?