Wer muss die Abschleppkosten nach Kfz-Diebstahl übernehmen?
Hallo..mir wurde mein Auto gestohlen..selbiges würde nach einem durch den Täter verursachten Unfall abgeschleppt und sichergestellt..nun meine frage..muss ich dafür die Kosten des Abschleppunternehmen zahlen?
wenn du mindestens teilkasko hast, übernimmt die versicherung solche kosten. würde ich jetzt mal sagen.
check doch mal deinen versicherungsumfang/vertrag oder ruf da an.
Japp, sowas übernimmt normalerweise die Teilkasko.
Falls keine besteht, wird der Eigentümer des Fahrzeuges in die Pflicht genommen.
Mann hat dann die Möglichkeit auf zivilrechtlichem Weg wieder an sein Geld zu kommen, was für gewöhnlich aber aussichtlos ist, da die Autodiebe selten was im Beutel haben.
Einmal die Bedingungen der Kasko bzw. Vollkasko lesen oder
der Schutzbriefversicherung .Ist die Mitgliedschaft in einem Automobilclub vorhanden?
Bei der Versicherung nachfragen bringt Klarheit!
Wenn es keine der Versicherungen übernimmt,musst du selbst bezahlen.
http://www.auto-und-verkehr.de/inhalt/versicherung-steuer/kfz-diebstahl-kasko.html
ggf. kann man hinterher den dieb für alle folgekosten haftbar machen
Japp, hab ich gerade dazu geschrieben. Hab ich beim Ersten speichern vergessen.--Guten Rutsch--
dir auch
Neben der versicherungsrechtlichen Frage der Eintritts-verpflichtung - grundsätzlich muß die eigene Haftpflicht-versicherung auch Abschlepp- und Bergungskosten erstatten, da üblicherweise das Liegenbleiben im Verkehrsraum, bzw. auf fremden Grundstücken ein Fremd-schaden ist,
wird zu prüfen sein, ob die Kosten des Abschleppens überhaupt richtig und angemessen vom Abschleppdienst berechnet wurden.
Eine kostenlose Kurz-Rechnungsprüfung können Sie bei der Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienst-unternehmer e.V. (www.iga-verein.de) per eMail oder Fax (09407-3153) mit der Übersendung einer Rechnungskopie bekommen.
Wenn zudem eine Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Sicherstellung anordnet, so bekommt die Abschlepp-rechnung die Polizei, bzw. Staatsanwaltschaft.
Diese kann die Abschleppkosten eigentlich nur dem Täter
berechnen ?
Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer