Motoraufhängung VW Touran
Handhabungsfehler beim Fahren, Schlagloch, Materialermüdung, Produktionsfehler, ...
Der Möglichkeiten gibt es viele und irgend etwas davon, vielleicht auch in "unglücklicher" Kombination war es dann auch.
An meinem Touran ist die Motoraufhängung recht Motorseite am Rumpf abgerissen.
Fz ist unfallfrei
Bj 12/05 1.9 TDI
wie kann das passieren??
Bei mir ist vor 2-3 Wochen etwas ähnliches passiert. Ich habe einen Touran 1,9 TDI, 7/2006 (Motorcode BLS). Es fing damit an, dass ich Klappergeräusche vorne rects im Motorraum hörte. Ansonsten funktionierte der Motor einwandfrei. Beim nachscaun sah ich, dass am Motorblock das Gewinde weggebrochen war, in dem das Motorlager festgeschraubt ist. Die Werkstatt stellte dann fest, dass auch das Gewinde am Rumpf für die zweite Schraube weggebrochen war.
Sie empfelen mir als Lösung das Mittelteil des Motors zu wecseln.
Ich habe keine Ahnung, wie es zum Schaden kam.
Gibt es hier Möglickeiten bezüglich Kulanz von VW?
Kulanz ist ausschließlich eine rein freiwillige Leistung eines Produzenten oder auch Händlers, oft auch in Gemeinsamkeit.
Hat man als Käufer keinerlei rechtlichen Ansprüche - der Verkäufer und oder Hersteller keinerlei gesetzliche Pflichten mehr, weil keine der juristisch geregelten Dinge aus der Gewährleistung (Sachmangelhaftung), einer eventuell vorhandenen Garantie oder den anderen Dingen aus dem Vertragsrecht und der Hersteller / Händler beteiligt sich oder übernimmt vollständig irgendwelche Kosten ohne jede Pflicht, dann nennt sich dieses Verhalten "Kulanz".
Ein Kunde hat keinen Kulanzanspruch - in Form eines aktiven oder passiven Anspruchs oder Rechts, die er einfordern kann, nach dem Motto: "ich habe, Du musst".
Eine Kulanz ist eine reine Gefälligkeit, die durch den Verkäufer oder Hersteller dem Kunden gegeben wird.
In vielen Firmen ist der Bereich Kulanzbeteiligung geregelt, um dies als Instrument der Kundenbindung einzusetzen. Dafür gibt es dann die vier Hauptfragen zu einer Einschätzung.
- Wie hat sich der Kunde bisher selbst als "markentreu" gezeigt, also von seiner Seite überhaupt eine Bindung zu Hersteller, Importeur und Händler gezeigt.
Das sind dann die Dinge zB. mit den regelmäßigen und pünktlichen Inspektionen in der Vertragswerkstatt oder auch Kauf bei einem Vertragshändler und nicht "Re"-Import.
- In welchem Zustand ist das Fahrzeug, also Alter und Laufleistung und auch der bisherige "Umgang" mit dem Fahrzeug.
In vielen, eigentlich allen Motorsteuergeräten wird das Fahrverhalten des Fahrers abgespeichert: Wie oft wurde wie lange der Motor in den Drehzahlbegrenzer gejagt, wie oft bei geringer Motortemperatur (Kaltstart) bis an den Begrenzer.
Sehr häufig dann auch vollständig die letzten 5, teilweise auch 15 Minuten mit Gaspedalstellung, Motordrehzahl, Geschwindigkeit und Wasser- wie Öltemperaturen, Öldruck und noch mehr.
- Um welcher Art von Fehler handelt es sich und wie oft ist das bisher aufgetreten. Tritt dies gehäuft auf oder ist es nur ein bedauerlicher Einzelfall.
Besonders in diesem Punkt sollte man aber nur mit sehr großer Vorsicht eine eigene Bewertung vornehmen. 15 identische Defekte mögen eine "Häufung" sein, bei 500.000 produzierten Einheiten sind es trotzdem nur Einzelfälle.
- Wie ist die wirtschaftliche Gesamtsituation als Hersteller.
Wie viel Geld habe ich überhaupt in der Kasse (auf das der Kunde keinen Anspruch hat).
Wie nötig habe ich den Kunden (wird mir gerade die Bude eingerannt oder brauche ich jeden, den ich greifen oder halten kann).
Welche Kundentreue habe ich und welche Kundentreue will ich als Hersteller haben (kauft der Kunde ohnehin beim nächsten Mal bei einem anderen Hersteller).
In vielen Fällen muss sich auch der Verkäufer, das Autohaus selbst, sich mit an der Kulanz beteiligen. Denn auch hier hat man mehr oder weniger starkes Interesse und hat bisher Geld mit diesem Kunden verdient und will es zukünftig auch noch machen.
Eine Absage bei einem Kulanzantrag liegt auch sehr oft am Händler, der sich selbst nicht beteiligen will, der Fahrzeughersteller oder Importeur dies jedoch als Bedingung für seinen Anteil vorgibt.
Diese genannten Dinge sind KEINE Bedingungen, nach denen man nun eine Kulanz bekommt oder nicht - Kulanz ist kein Anspruch -, sondern ausschließlich Kriterien zur Einschätzung, ob eine Chance auf Kulanz eher etwas höher oder eher etwas geringer ist.
Grundsätzlich sollte man auch bei nur geringer Chance immer einen Antrag auf Kulanz über oder durch den Vertragshändler stellen bzw. stellen lassen, ggf. auch direkt nachfragen. Wer nicht fragt, der bekommt auch nichts. Aber ob man überhaupt etwas und wie viel dann bekommt, dass muss man dann abwarten.