Fahrzeug nach ca 500 km kapitaler Motorschaden
Ich habe nach 24 Std nach Fahrzeugkauf 2 Jahre alter Transporter 139000 km Ölwechsel neu gemacht einen Motorschaden.
Kauf von Händler ohne Garantie da ich selbst ein Gewerbe habe.
Was nun?
Bei einem zwei Jahre altem Transporter könnte durchaus noch Werksgarantie bestehen.
was ist den kaputt z.b kolbenfresser,zahnrieen oder fasches öl ...
Kolben hat ein Loch warscheinlich durch Def. Einspritzdüse er ist 27 Monate Alt
Da würde es sich bei dem Alter ja fast lohnen, einen neuen Kolben einzubauen.
Bestatter, es gibt keine einzele Kolben für das Model! Die Frage ist doch Sachmängelhaftung Ja oder Nein? Schrauber Tips benötige ich nicht bin selbst KFZ Mechaniker
Beim einem gewerblichen Käufer gibt es keine Sachmangelhaftung.
Loch im Kolben? Wenn es ein Diesel ist, dann ist der Wagen mit praktisch absoluter Sicherheit mit irgendwelchen "Chip" oder "Box" gefahren.
Suchen, ob sich was in der Richtung finden und nachweisen lässt, dann ist der Verkäufer dran, wenn er nicht darauf hingewiesen hat.
Sachmängelhaftung muss m. W. nach im Kaufvertrag ausdrücklich ausgeschlossen sein. Im anderen Fall kann auch der gewerbliche Käufer hier seine Rechte geltend machen. Am besten eine kostenlose Rechtsberatung z. b. beim zuständigen Amtsgericht in Anspruch nehmen.
ZITAT:
" § 437 BGB
Rechte des Käufers bei Mängeln.
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen."
Im Gesetzestext wird nicht zwischen Unternehmer und Privatmann als Käufer gesprochen, sondern nur vom Käufer allgemein.
ZITAT:
" § 437 BGB
Rechte des Käufers bei Mängeln.
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen."
Im Gesetzestext wird nicht zwischen Unternehmer und Privatmann als Käufer gesprochen, sondern nur vom Käufer allgemein.