Kann es denn sein, dass eine Versicherung einen zu einer freien Werkstatt schicken will wegen der Ko
Vorhin rief mich eine Freundin an und war total außer sich. Nach einem Unfall ließ sie den (kleineren) Schaden in einer Vertragswerkstatt richten. Ihre Versicherung will ihr nun nur den Preis erstatten, den sie in einer freien Werkstatt hätte zahlen müssen. Kann das in Ordnung sein? Kennt jemand einen ähnlichen Fall ?
Hat sie ein Gutachten machen lassen und es der Vesicherung geschickt bevor sie die Reparatur in Auftrag gegeben hat bzw. hat sich die andere Versicherung überhaupt dazu geäußert?
Heißt also (Voll)Kaskoschaden.
Da muss die Versicherung vor der Reparatur ihr Zustimmung erteilen.
Eventuell kann die Versicherung im Rahmen der Schadensminderungspflicht eine bestimmte Art der Reparatur vorschreiben oder das Einholen von mehreren Kostenvoranschlägen.
Steht dann in den Versicherungsbedingungen.
Vorsicht!!!Ein Gutachten muss die Versicherung bei einem Kaskoschaden NICHT bezahlen!!
Es tut mir furchtbar leid, aber solange ich den Bescheid der Versicherung nicht gesehen habe, glaub ich kein Wort.
Zu solch einem Fall las ich kürzlich ein Urteil. Da hatte auch die Versicherung den Schadenersatz gekürzt und auf einen günstigeren freien Betrieb verwiesen. Vor Gericht kam sie damit aber nicht durch, weil man dem Geschädigten nicht zumuten könne, mehrere Werkstätten abzuklappern und weil außerdem die Reparatur in einer Markenwerkstatt eine Bedeutung für den weiteren Wert des Fahrzeugs hätte.
Man muss hier zwischen Kasko- und Haftpflichtschäden unterscheiden.
Die zuletzt erwähnte Rechtsprechung gilt nur für Haftpflichtschäden. In diesen hat man tatsächlich das Recht, in einer markengebundenen Werkstatt reparieren zu lassen.
Bei Kaskoschäden sieht das (ein wenig) anders aus, denn der Schadenersatz richtet sich nicht nach dem Gesetz, sondern dem Versicherungsvertrag.
Wurde ein Kaskovertrag mit Werkstattbindung (Kasko-Plus, Kasko-Service etc.) geschlossen, kann die Versicherung tatsächlich bestimmen, wo das Fahrzeug repariert werden darf. Verstößt man dagegen, lässt also auf eigene Faust reparieren, kann es - je nach Versicherungsbedingungen (AKB) zu Kürzungen kommen. Übrigens keine Angst vor solchen Verträgen. Nach meiner Erfahrung gibt's da einen 'Aldi-Effekt': Werkstätten, Automobilclubs, Sachverständigenunternehmen und andere Versicherungen warten nur darauf, dass bei der Reparatur in der Vertragswerkstatt eines Versicherers ein Fehler passiert, um das dann gleich werbewirksam auszuschlachten. Darum werden solche Reparaturen doppelt und dreifach von den Unternehmen überwacht, um nicht in die Falle zu tappen.
Im normalen Kaskovertrag hat die Versicherung nur das Recht, den Sachverständigen zu beauftragen. Wird anschließend die Reparatur sach- und fachgerecht durchgeführt, muss der Versicherer zahlen.