Um wie viel Prozent darf eine Reparatur vom Kostenvoranschlag abweichen?
Wir haben in der Vergangenheit da ein paar Mal böse Erfahrungen gemacht, vor allem bei Nutzfahrzeugen. Angeblich hat dann da was länger gedauert, ein Teil hing fest und man brauchte eine Stunde, um es los zu bekommen und so weiter.
Um wie viel darf Eurer Meinung nach der Endpreis vom Kostenvoranschlag abweichen? Oder gibt es da vielleicht sogar eine Regelung?
Faustregel max. Abweichung <10%. Daran wird sich jeder Richter in etwa halten, wobei es sich hier um eine Zumutbarkeitsregelung handelt und kein Gesetz. (Das gilt selbstverständlich nicht für Bestattungen, ok?)
Gibt es zulässige Mehrforderungen? Ja, wenn es Zusatzleistungen gab oder unvorhersehbare Umstände aufgetreten sind.
Ja dies ist gesetzlich geregelt. bei einem Kostenvoranschlag sind 10% +- als bindet mit vereinbart. Sollte dieser Wert um ein vielfaches höher liegen, so muss der Rechnungssteller um Ihre Zustimmung verlangen. Handelt er dagegen ohne Ihre Zustimmung, so müssen Sie diese Leistungen oder anderes in Rechnung gestelltes nicht bezahlen.
mfg. Will
Die Geschichte mit den 10% hab ich auch schon mal gehört. Scheint wohl was dran zu sein, wenn ich das hier so lese
Hallo susura,
bevor hier auf die 10% gepocht wird weise ich darauf hin, das in der allgemeinen Rechtssprechung hier von 10-15% ausgegangen wird, die zu tolerieren sind, wobei die Grenze nach unten sinkt, je teurer die veranschlagten Kosten waren, d. h. das bei 200 wohl
15% und bei 1000 eher 10% toleriert werden. Letztendlich ist es IMMER eine Einzelfallentscheidung des Richters, falls es zu einem Streit kommt.
Sicherer ist es, sich in einem solchen Fall keinen Kostenvoranschlag, sondern ein Angebot einzuholen, denn dieses ist verbindlich.
Macht's Gut
Pèdà