Welchen Wert darf ein Auto haben, damit man es trotz HartzIV behalten darf?
Gestern traf ich eine ältere Nachbarin beim Autoputzen. Sie erzählte mir, dass sie sich sorgt, den Wagen bald nicht mehr zu haben, denn sie ist seit längerem arbeitslos und jetzt schaut es schwer nach HartzIV aus. Wisst Ihr, welchen Wert ein Auto haben darf, damit man es nicht verkaufen muss?
Der Wert eines Autos darf bei HartzIV im allgemeinen den Wert 5000,00Euro nicht übersteigen.
Dazu habe ich nochmal folgendes gelesen:
Empfänger von Arbeitslosengeld II dürfen ein Auto im Wert von bis zu 7500 Euro behalten. Das entschied der neue Hartz-IV-Senat des Bundessozialgerichts (BSG) bei seiner ersten Sitzung in Kassel. Der Betrag liegt deutlich höher als die von Amts wegen meist angesetzten 5000 Euro.
gruss
OldMacBernd
Ich kann den Angaben von OldMacBernd nur folgendes hinzufügen:Unsere Ämter haben leider etwas gegen Autos mit denen Hartz-IV Empfänger ihrer Meinung nicht fahren sollten-Selbst wenn der Wert des Autos innerhalb der Grenze liegt!Ich laß in der Zeitung mal etwas von einem Betroffenen wo das Amt der Meinung war er müsse erst seinen alten Porsche verkaufen bevor er einen Anspruch hat...da ist Einfallsreichtum gefragt;) Gruß slowly
Naja, so allgemein kann mann das nicht sagen.
"Harz IV" kann ja auch der 10-fache Familienvater beziehen wenn sein Arbeitseinkommen nicht reicht um den Lebensunterhalt der Familie zu decken.
Wenn der Vater dann seine "Brötchen" auch noch als Außendienstmitarbeiter mit einem Mittelklassewagen im Wert vom 15000 - 20000 verrichten muss weil sein Chef dieses vorgiebt......
Dann darf er das Auto wohl behalten. Ansonsten würde er ja seinen Job verlieren und das hätte für dem Steuerzahler der das Harz IV für die Familie finanziert schlimmere Auswirkungen.
Von daher gibt es da auch noch den Grundsatz : "Das Kfz muss angemessen sein"