Was darf die Reparatur einer Dieselhochdruckpumpe kosten bei Renault Megane 1,9Dci?
Probleme mit der Werkstatt bez. Kosten o.g. Pumpe.Diese wurde ausgebaut,repariert und wieder eingebaut.War so teuer,daß man bald die Frage nach der Würdigkeit der Reparatur stellen muß.
Wie Teuer war es denn?
Also ne neue kostet nen reichlichen Tausender, plus Einbau.
Also wirst so in etwa bei 1500€ rauskommen was hast du für die Reparatur bezahlt?
Das ist ja das Problem.Auto wurde von meiner freien WS zu Renault gebracht,weil sie es nicht ausführen konnten.Kostenvoranschlag war für neue 2500€.Habe ge-
fragt,ob nicht eine Rep. möglich wäre.Darauf hat man sie zu Bosch gebracht,reparieren lassen,wieder eingebaut,und halt Dich fest.Jetzt waren es nur noch
1970€ für meine eigene rep. Pumpe.Ist doch toll,
oder?Dafür geht jetzt ein Fensterheber nicht mehr,
dafür kann aber diese Superwerkstatt selbstredend
nichts.Ich glaube,ich brauche weniger einen prakt.
dafür eher rechtlichen Rat.
Du hattest einen Kostenvoranschlag für einen Wechsel über 2.5 gehabt und eine Instandsetzung beauftragt, wenn diese Instandsetzung weniger kostet.
Die Instandsetzung war 25% / 500 Euro billiger und 500 Euro sind auch unter objektiver Betrachtung sehr viel Geld und damit eindeutig.
Passt doch alles, wo soll da jetzt ein juristisches Problem sein?
Hattest Du einen konkreten Kostenvoranschlag für die Instandsetzung beauftragt, der geringer ausgefallen ist?
Hattest Du eine maximale Obergrenze für die Instandsetzungskosten festgelegt, zumindest für einen Rückruf zur Einschätzung und dann entweder Freigabe oder Widerruf und Einbau Neuteil, was nicht eingehalten wurde?
Was die "Würdigkeit" einer Arbeit angeht - offiziell auch als Preis/Leistungsverhältnis bekannt - die musst Du als Auftraggeber doch VOR einer Auftragserteilung bewerten, abwägen, entscheiden und dann entsprechend beauftragen.
Im Nachhinein und dann auch nur durch eine Verantwortungsübertragung auf die andere Vertragspartei, das ist nichts. Das ist eine Verdrehung der Rechtsprinzipien im Vertragsrecht. Da kann man gleich verlangen, dass der Rechnungssteller auch seine erstellte Rechnung selber zu bezahlen hat.
Einzige Möglichkeit wäre eine Anfechtung wegen Sittenwidrigkeit durch Wucher und Wucher liegt dann vor, wenn bei Ausnutzung einer Notsituation der verlangte und kassierte Preis mehr als doppelt so hoch ist, als der marktübliche Durchschnitts-Preis für diese Ware oder Leistung.
Sollte somit der übliche Durchschnitts-Preis für den Austausch der Hochdruckpumpe weniger als 1.250 Euro sein (50% der genannten 2.500 und dann auch genau dieser Pumpe für diesen Motor und nicht irgendeine für irgendwo), dann liegt hier eine rechtsrelevante Täuschung vor.
Da diese Täuschung sittenwidriger Wucher und damit rechtswidrig und damit verbundene Rechtsgeschäfte rechtsunwirksam sind, sind Folgeentscheidungen daraus ebenso rechtsunwirksam.
Es besteht dann für den Ausführenden keinerlei Anspruch auf Erstattung irgendwelcher Kosten - nicht einen Cent. Wenn ein Vertrag rechtswidrig ist, dann ist er das komplett und nicht nur in der einen Zahl. Ein rechtswidriger Vertrag kann nicht korrigiert werden, aus Unrecht kann niemals ein Recht gemacht werden.
Danke an hosenmatz für die Mühe.Diese Fülle an infor-
mationen muß ich mal verarbeiten und dann meine wei-
teren Schritte überdenken.Das Problem liegt auf jeden
Fall darin,daß mir auf dreimalige Anfrage kein Preis
genannt wurde,und ich auch zwischendurch nicht über
zusätzliche Arbeiten,die alles teurer werden lassen,informiert wurde.Ebenfalls ist das genannte AH
aus der Innung ausgetreten,sonst hätte ich die Schiedsstelle der Kfz.-Innung zur Klärung beauftragt.Als nächstes werde ich einen Sachverstän-
digen ansprechen.Mal sehen,was da zu erfahren ist.
So etwas habe ich mir auch mal vorgenommen, wenn mir das Verbrennen von 100 Euro-Scheinen nicht mehr dekadent genug ist.