Wurde geblitzt!
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist doch nach einer Kruzng/Einmündung automatisch aufgehoben, oder nicht?
Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand den Paragraph aus der STVO dazu nennen könnte. Das LRA bleibt bei der Aussage, dass meine Meinung falsch wäre.
Also ich kenne es auch so oder zum Beispiel nach nem Hauptstrassenschild oder Vorfahrt gewährenschild hebt sich das auch wieder auf!
Aber warte mal ab der Hosenmatz kennt sich da sehr gut aus da bekommst sicher gleich noch ne Gute Antwort!
Ein Blick ins Gesetz beseitigt manchen Zweifel...
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvo/gesamt.pdf
Das steht da so aber auch nicht drin. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt solange bis sie aufgehoben ist. Innerorts ist nach der ersten Kreuzung 50 ja auch nicht aufgehoben
Danke schön!
Falls es sich um eine geschwindigkeitsbeschränkte ZONE handelt .. oder einfach nur innerorts gilt die entsprechende Beschränkung flächendeckend.
Wäre mal interessant zu erfahren WO Du mit WELCHER Geschwindigkeit geblitzt wurdest
deine Auffasssung ist ein Irrglaube,jede Geschwindigkeitsbeschränkung wird durch ein entsprechendes Schild aufgehoben oder durcgh das Ortsschild,welches das Ende der Ortschaft kennzeichnet.
o.k. Hosematz
MfG