Ich wurde geblitzt
hallo ich wurde mit28kmh zuviel geblitzt geschlosseneortschaft.Manche sagen das mann nur punkte und eine geldstrafe bekommt wenn mann innerhalb einen jahres nicht nochmal geblitzt wird.und mir ist das zum ersten mal passiert allerdings habe ich noch meine probezeit vor mir die in kürze abläuft womit muss ich rechnen?
http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/probezeit.php
Da steht vieles drin.Google mal,(Probezeit Führerschein)da findest du mehr zu dem Thema.
Mhhhh mit der Probezeit weiß ich nicht genau was sie da mit dir machen!
Also ich wurde letztens am Ortsausgang mit 27km/h zuviel geblitzt und bekam 1 Punkt und 50 Euro Strafe!
Am besten rufst mal auf ne Polizeiwache an die beraten dich da gern auf was du dich einstellen musst!
Hoffe nichts schlimmeres!
Da du in der Probezeit bist, kommt es darauf an wie die Behörde urteilt.
Wird nach dem alten Verfahren geahndet, kannst du Glück haben das der Tag der Rechtskraft (Erhalt des Schreibens und Ablauf der Einspruchsfrist) des Bußgeldbescheides erst nach dem Ende deiner Probezeit liegt. Dann wären nur Punkte und Bußgeld fällig.
Sollte die Behörde allerdings nach dem neuen Verfahren urteilen, so wäre der Tag des Verstoßes ausschlaggebend, womit dein Verstoß in der Probezeit liegt. Das hätte Punkte, Bußgeld, eine Nachschulung und Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre zur Folge.
Wie das VZR in Flensburg und deine Führerscheinstelle urteilen, kann man hier nicht sagen.
Wie hoch die Strafe ausfällt, ist im Bußgeldkatalog genau festgelegt und hängt nicht davon ab, ob man noch mehr Verstöße in der Zukunft begeht. Bei erneuten Verstößen kann natürlich auch die Frage der "Eignung zum KFZ führen", auftauchen. Würde im Schlimmsten Fall bis hin zur MPU gehen.
Also in Zukunft langsam fahren !
Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 28 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 100 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
Außerdem 3 Punkte in Flensburg.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.
Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.
Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.
Alle Angaben ohne Gewähr.
www.bussgeldkataloge.de.