Kann man ein (wegen Stuerschulden) entstempeltes KFZ verkaufen?
Hallo Zusammen,
das Finanzamt hat mir (wegen Nichtzahlung der KFZ-Steuer) bei meinem Wagen die Schilder entstempelt/ entsiegelt. Jetzt würde ich den Wagen gerne verkaufen, um nicht zuletzt auch die Steuerschulden zu begleichen.
Hinzu komt noch, das ich den Fahrzeugschein nicht mehr finden kann.
Kann ich den Wagen ohne KFZ-Schein abmelden? Was ist in diesem Fal mit der Steuerschuld?
Ist er nicht nach dem entsiegeln schon von Amts wegen abgemeldet?
Könnte der Käufer mit Schildern und Brief einfach zur Zulassungsstele gehen und den Wagen neu zulassen?
Viele Fragen und noch keine Antworten. Vielen Dankl schon jetzt für selbige!
Ja, das müsste gehen.
.. über den Verlust des Fahrzeugscheins musst Du bei der Zulassungsstelle noch eine eidesstattliche Versicherung abgeben.
Der Wagen ist ja bereits stillgelegt, lediglich die Zurückgabe bzw. Vermerk der Stilllegung in den Fahrzeugpapieren fehlt noch.
.. nach diesem Verwaltungsakt kannst Du das Fahrzeug natürlich verkaufen und der Käufer kann's dann auf seinen Namen anmelden.
Solange auf dem Fahrzeug kein "Bundesadler" klebt, gehört dir die Kiste noch.
Ergo kannst den auch verkaufen. Abgemeldet ist er ja von "Amtswegen" schon.
Nur ohne Brief wird dir den kein Käufer mit einem Minimum an Verstand abkaufen.
Also gilt es, einen neuen Brief zu beantragen, der natürlich auch kostet und zwar gleich und vor Ort.
Die Steuerschuld plus Zinsen bleibt bestehen, berechnet bis zum Termin der Zwangsstillegung, zusätzlich den Kosten für die Entstempelung. die ist auch nicht umsonst.
hallo!
Wurde der Fahrzeugschein bei der Entstempelung nicht schon eingezogen?Denn dann ist er schon bei der Zulassungsstelle.
MfG
Vorab vielen Dank für die Antworten!
Der Brief ist noch bei mir. Allerdings ohne Stilllegungsvermerk.
Könnte ich jetzt zur Zulassungstelle gehen und die Stilllegung eintragen lassen, oder sagen die "Den Brief nehmen wir wegen der Steuerschuld erst einmal an uns"?
Würde das Finanzamt bei Neuanmeldung eines anderen KFZ´s (auf meinen Namen) die Steuerschuld sofort mit abbuchen oder ist das dann ein anderer Vorgang und somit zu trennen?