Kfz-Verkauf und Abmeldung
Das scheint meine Versicherung anders zu regeln.
Hallo,
werde mein Auto nun verkaufen und habe eine Frage.
Mir wurde gesagt, aufjedenfall das Auto selber abmelden, dann kann nichts mehr passieren, aber wie kommt der Käufer nach Hause, bzw. ich das Auto von der Kfz-Zulassung weg? Rotes Kennzeichen? Kostenaufwand? Kann bei der Zulassungsstelle niemanden erreichen.
Danke im vorraus!
Ich habe mich nach informieren bei meiner Versicherung (Provinzial) meinen Wagen mit Versicherung verkauft. Die haben mir einen Kaufvertrag mit gegeben den ich dann ausgefüllt habe. Da war ein Abschnitt wo ich ankreuzen mußte das der neue Halter den Wagen bis zum ..... um zu melden hat. Dann zahlt die Versicherung im Schadensfall aber deine Versicherung wird nicht belastet sondern sie holt sich das Geld vom neuen Halter. Allerdings muß natürlich Übergabedatum und Uhrzeit eingetragen sein. Vielleicht machst du dich mal bei deiner Versicherung schlau.
Ansonsten kannst du nach Abmeldung noch eine fahrt (nach Hause) machen. Alles andere ist Sorge des Käufers.
DU darfst nach Stillegung des Fahrzeuges mit den entstempelten Kennzeichen noch von der Zulassungsstelle auf direktem Wege nach Hause fahren; das Fahrzeug ist eh' noch bis 24°°h des Abmeldetages versichert.
Wie der Käufer das Fahrzeug dann nach Hause bekommt, ist seine Sache; er hat da Alternativen:
Entweder Abtransport des Fahrzeugs auf einem Trailer (KFZ-Anhänger) ... oder er besorgt sich bei der Zulassungsstelle 5-Tages-Kurzzeitkennzeichen (bzw. internationale Überführungskennzeichen, falls er das Fahrzeug ins Ausland verbringen will).
Nähere Info's guckst Du hier:
http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/formalitaeten
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Und JA
.. es ist dringend angeraten, das Fahrzeug vor Übergabe an den Käufer selbst abzumelden; ansonsten bist Du als Fahrzeughalter voll in der Haftung, sollte der Käufer seinen Verpflichtungen (z.B. rechtzeitige Ummeldung) nicht nachkommen.
Es kommt ja nicht nur auf die Versicherung an.
Der Halter ist ja auch verantwortlich für die rechtzeitige KFZ-Steuerentrichtung
.. und an wen wendet sich der Staatsanwalt denn als Erstes, wenn mit dem Fahrzeug eine Straftat begangen wurde??!!
Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist in diesem Zusammenhang noch der harmloseste Stolperstein.
Ja da gebe ich dir recht. Wenn der Käufer nicht ummeldet oder eine Straftat begeht hast du zwar den Kaufvertrag mit Übergabedatum aber man ist immer in der Klemme.
Super, danke!
Danke für die Infos.
Habe in den Kaufvertrag angegeben, wann die Autoübergabe war und ihn verpflichtet innerhalb von 48Std. das Auto umzumelden.
Liebn Dank !
Solche Vertragsklauseln sind völlig wertlos.
Nach den geltenden Gesetzen muss innerhalb 3 Werktagen das Fahrzeug umgemeldet werden.
Da ein privat geschlossener Vertrag keine Gesetze oder Verordnungen außer Kraft setzen oder in ihrer Wirkung verändern kann, ist eine derartige Klausel in einem Vertrag ohne jede Rechtswirksamkeit.
Problem ist nicht, dass jemand das Fahrzeug ansonsten nicht ummelden muss, sondern dass das Fahrzeug nicht umgemeldet wird. Dann geht die Rennerei los.
ok, sehr intressant, wieder was gelernt!
1000 Dank
Ich würde mein Auto nie im angemeldeten Zustand verkaufen