Privater Kfz-Verkauf
Wenn das Auto verkauft ist und der neue Besitzer mit dem alten Kennzeichen fährt, wie ist der Versicherungsschutz geregelt? Würde der alte Besitzer bei einem Unfall hochgestuft???
Hat mit dem Kennzeichen NIX zu tun,das kann er/sie ja ruhig weiter nutzen ! Hauptsache ist,das der neue Eigentümer den Wagen auch umgemeldet hat ! DANN kriegt die alte Versicherung Bescheid,das der Wagen jetzt jemand anderem gehört und evtl. auch woanders versichert ist(oder beim gleichen Versicherer) Der alte Eigentümer kriegt dann natürlich auch ne taggenaue Abschlußabrechnung,wenn kein neuer Wagen versichert wurde.Wenns nicht genau zum Monatsende/anfang passiert ist, gibts ne Verrechnung mit den neuen Beiträgen,wenn ein anderes Auto versichert wurde. Und damit das alles möglich ist,schreibt man in den Kaufvertrag natürlich mit rein,das innerhalb einer kurzen Frist der Wagen vom neuen Eigentümer umzuschreiben ist !!!! Wenn das alles passiert ist und die Ummeldung erledigt ist,hat die Versicherung ja das Datum,ab wann der Wagen jemand anderem gehörte....also kann man dem alten Besitzer nix mehr wollen und also auch nich hochstufen !!!! Ich HASSE Versicherungsfragen !! Hoffentlich kannste mit meinem Gestammel was anfangen !? MfG
Moin "Mickey10",
aus eigener Erfahrung kann ich dir schreiben, dass du dir keine Sorgen machen mußt. Ich hatte mal einen Unfall mit einem Fahrzeug, dass über vier Monate nach dem Verkauf nicht umgemeldet wurde. Der alte Besitzer wurde auch nicht hochgestuft ...
Allerdings ist es nicht ganz unwichtig, dass der genaue Kilometerstand und der Übergabezeitpunkt (Datum+Uhrzeit) im Kaufvertrag stehen.
Gib deiner Versicherung bekannt, dass du das Fahrzeug verkauft hast, am besten mit einer Kopie des Kaufvertrages.
m.f.g.
Raucher
Meines Wissens geht der Versicherungsschutz auf den Käufer über so bald das Auto übergeben wird. Deswegen auch unbedingt Zeitpunkt und Kilometerstand im Vertrag quittieren lassen!
Wie das dann genau bei einem Unfall geregelt wird und wer die Ksoten trägt ist mir allerdings nicht ganz klar. Sollte auf jeden Fall keinen Einfluss auf deine Schadenfreiheitsklasse nehmen.
LG!
Der, auf den das Auto versichert ist, wird hochgestuft. Wenn das der 'alte' Besitzer ist, ist das de alte, wen es der neue Besitzer ist, der neue. Wenn der Wagen auf keinen der beiden Versichert ist, ist es Fahren ohne Versicherungsschutz.
Hört auf unseren "Bestatter" !
Man übergibt NIE ein angemeldetes Fahrzeug an den neuen Besitzer, wenn er nicht persönlich gut bekannt ist.
Völlig egal, was er für Versprechungen macht.
Nach vier Monaten mag man noch Glück haben, wenn man die entsprechenden Stellen rechtzeitig informiert hat.
Aber in der ersten Zeit nach der Übergabe zahlt die Versicherung des ehemaligen Besitzers den Schaden.
Das heißt im Klartext, "Hochstufung" !!
Da könnt ihr noch soviele Kilometerstände und Übergabezeiten draufschreiben.
Zu den Antworten von "Bestatter" und "Mudder",
ich kann jetzt nicht für jede Versicherungsgesellschaft schreiben, aber ich habe gerade zu diesem Thema mit meiner Versicherung telefoniert. Der Sachbearbeiter erklärte mir, dass es in einem solchen Fall eine Regelung "dort" gibt und erklärte mir dazu folgendes ...
Ein Beispiel:
Ein Verlust der bestehenden SF-Klasse durch einen Schadensfall, der nach dem beurkundeten Verkauf eines Kfz stattfindet würde keinen Sinn ergeben, weder für den jetzigen Versicherungsnehmer, noch für den Käufer des Kfz. Der Grund liegt klar auf der Hand (seine Worte), denn keiner von beiden ist gezwungen bei dieser Versicherungsgesellschaft zu bleiben. Wenn der Verkäufer ein "neues" Fahrzeug kauft, würde er dann mit Sicherheit die Versicherung wechseln, eine fremde Gesellschaft würde sofort mit der alten "SF-Klasse" übernehmen, denn der "alte" Versicherungsnehmer hat das Versicherungsverhältnis nicht durch einen Schaden gekündigt, sondern durch die Veräußerung des versichten Gegenstandes. Der Käufer des Fahrzeugs kann seine bestehende SF-Klasse nicht verlieren, denn er ist eigentlich nicht bei uns versichert.
Mir leuchtete das ein ...
m.f.g.
Raucher
Hi "andiearbeit", dass kommt darauf an, was man unter "Freischuss" versteht. Wenn der Käufer eines Fahrzeugs einen Crash verschuldet, hat er i.d.R. nur einen Haftpflichtschutz. Somit wäre zumindest der Schaden des "Unfallgegners" gedeckt. Das ist kein guter "Freischuss" im eigentlichen Sinn, oder?
Der Verkäufer ist nicht wirklich in der Lage einen "Freischuss" zu haben, denn ihm gehört das Fahrzeug nicht mehr und könnte w.o.b. (wie oben beschrieben) durch Fahrzeugverkauf die Gesellschaft wechseln (mit alter SF-Klasse).
Warum es einen Halterwechsel (eine Ummeldung) bei der Zulassungsstelle geben muss, hat nun wirklich nichts mit der Versicherung zu tun
Wegen dem "schriftlichen" solltest du bei Interesse mal bei deiner Versicherung nachfragen, oder frag einfach mal selbst nach dem Sachverhalt. Ich kann hier nur meine Erfahrungen weitergeben und die Aussage eines Sachbearbeiters meiner Versicherung, der ich sogar mal glaube, weil eine Logik dahinter steht.
Eine Einschränkung gibt es allerdings doch, die Probefahrt! Das ist der gefährlichste Moment überhaupt, wenn im Versicherungsvertrag nur ein Fahrer und evtl. der Ehepartner angegeben ist. Dann kann es im Falle eines Unfalls richtig Ärger geben, weil i.d.R. noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist!
Also aufpassen ... m.f.g. Raucher