Fahrverbot wegen roter Ampel?
Hallo,
ich habe einen Bußgeldbescheid wg. überfahren einer roten Ampel erhalten, mit 1 Monat Fahrverbot. Bin selber nicht gefahren, sondern mein Mann. Ich lag da gerade in ziemlich schlechtem Zustand im Krankenwagen, er war auf dem Weg ins Krankenhaus,daher hat er die rote Ampel übersehen. Kann ich jetzt einfach das Bußgeld und Fahrverbot akzeptieren (bin der Fahrzeughalter), Blitzfoto gibt es ja von ihm. Bis ich wieder Autofahren kann dauert noch Wochen (wg. Beinbruch), aber er braucht seinen Führerschein dringend für die Arbeit. Ist in Baden-Württemberg.
Danke!
naja wenn es kein foto gibt und sie dich verdächtigen ist zwar nicht ganz rechtens aber wenn du ihn nicht brauchst gib du ihn ab und dein mann hat nochmal glück gehabt!
Oh das mit dem foto habe ich wohl überlesen dann würd es sicher schwierig ausser es nicht zu erkennen das er es war!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Halter des Fahrzeuges das Fahrverbot bekommt, wenn ein Foto des Fahrers während des Verstosses existiert.
Die Schwaben sind zwar langsam, aber auf den Kopf gefallen sind die sicher nicht.
Erstmal so versuchen und ansonsten die Sachlage schildern, evtl. gibt es wegen der Notsituation ja eine Entschärfung...
Viel Glück!
normalerweise kommt doch erst ein anhörungsbogen.
da kannst du dann von deinem recht auf zeugnisverweigerung gebrauch machen, da du ja keinen familienangehörigen beschuldigen musst.
bei einem rotlichverstoß gibt es in der regel so ein schones foto, was also bedeutet, dass du ja nicht gefahren sein kannst, wenn ein mann zu sehen ist. folglich würdest du eine falschaussage machen, wenn du angibst, dass du gefahren bist. das kann auch wieder ärger geben.
am besten ehrlich auf die notsituation hinweisen, und dass dein man ja nur dem vor ihm fahrenden krankenwagen gefolgt ist, indem du transportiert wurdest.
Vielen Dank für die ausführlichen Rückmeldungen, hilft sehr viel weiter. Ich habe mich wohl nicht ganz klar ausgedrückt, es ist tatsächlich erst mal ein Anhörungsbogen gekommen, das mit dem Fahrverbot habe ich mir selber zusammengereimt (mehr als 1 sek. Rotlicht). Danke für den Tipp nicht meinen Mann mit dem Führerschein hinzuschicken!
Außerdem ist mein Mann nicht hinter dem Krankenwagen hergefahren, ich lag noch am Unfallort und sie haben versucht mir einen Zugang zu legen, in der Zeit ist mein Mann mit den Kindern schonmal voraus ins Krankenhaus gefahren.
Sollte ich jetzt also auf dem Anhörungsbogen ankreuzen: JA, ich war die Verantwortliche Fahrerin, ja, der Verstoß wird zugegeben, oder ?
Sich mit einer Notsituation herauszureden versuchen hört sich eher heikel an, das kommt doch ganz auf den jeweiligen Sachbearbeiter an, bei einem kommt man damit durch, beim nächsten nicht.
Vielen Dank.
Mit deinem Fahrzeug wurde ein Verstoß gegen die StVO begangen. Demzufolge bekommst du als Fahrzeughalter das Bußgeldverfahren.
Dann hast du die Möglichkeit, das Schreiben zu akzeptieren (also du tust so, als wärest du gefahren und gibst deinen Führerschein ab) ODER du füllst den Anhörungsbogen aus mit den Daten desjenigen der wirklich gefahren ist (i.d.F. dein Mann - wäre natürlich taktisch unglug), womit derjenige dann zur Verantwortung gezogen wird.
Auf jeden Fall Fristen beachten.
Zitat von "hosenmatz"
Oder man wartet, bis 3 Monate plus ein paar Tage (drei reichen) seit der Tat vergangen sind, dann kann man das Ding selber abgeben, denn dann ist die Strafverfolgung gegen einen auf dem Foto erkennbaren Fahrer ohnehin verjährt.
Diese 3-Monats-Regelung gilt nur, wenn die Ermittlungen zum Verursacher bzw. Tatbestand andauern. Sobald man einen Anhörungsbogen oder Buß-/Verwarnungsgeldbescheid erhalten hat, ist diese Frist nichtig. Dann können die Behörden Ewigkeiten ermitteln.
Zitat von "Janner"
da kannst du dann von deinem recht auf zeugnisverweigerung gebrauch machen, da du ja keinen familienangehörigen beschuldigen musst.
Damit würde der Verdacht sowieso gleich auf Familienmitglieder fallen und beim Abgleich mit dem Blitzerfoto und den Fotos im Melderegister würde er enttarnt werden.
Auch die Version "kann mich nicht erinnern, wer gefahren ist" bringt sehr oft eine Pflicht zur Fahrtenbuch-Führung mit sich!
Also einfach ankreuzen, daß du gefahren bist und den Verstoß zu gibst. Somit bekommt dein Mann keine Schwierigkeiten und du wirst dann demnächst einen Bußgeldbescheid bekommen (ob ein Fahrverbot überhaupt dabei ist, bezweifel ich - höchstwahrscheinlich nur Bußgeld und Punkte)
super, danke, das werde ich so machen