Rote ampel überfahren
wenn du gelesen hast, dass es eine regel geben soll, dann erzähle doch alles deinem anwalt.
ich würde als allererstes mit ihm sprechen, bevor ich hier im plenum fragen stellen würde.
du siehst, ich kann und werde dir diesbezüglich keine antwort geben.
hallo, ich habe heute eine rote ampel überfahren und bin von der polizei angehalten worden.also nicht geblitzt!!!
fakt ist, das wir in einer kolonne die ampel überfahren haben und das fahrzeug direckt vor mir bei gelb rüberfuhr.ich selber hatte ca 5-6m abstand zum vorderwagen und habe gedacht es auch noch schaffen zu können.im letzten augenblick(der wagen war direckt an der haltelinie)ist die ampel auf rot umgesprungen.also ich bin ganz klar bei rot drübergefahren!!!! nun habe ich gelesen das die 1sec.regel gilt. das würde bedeuten das ich bei 20-30 km/h einen abstand von 6-8m von der haltelinie zum zeitpunkt hätte haben müssen um ein fahrverbot zu rechtfertigen.
wie beweiskräftig ist da die aussage der polizei,da es ja keine beweisfotos gibt?
ich streite ja nicht ab bei rot über die ampel gefahren zu sein,aber sie war wirklich gerade umgesprungen und ich hätte eine vollbremsung machen müssen um noch an der haltelinie zum stehen zu kommen.
mfg
rm
Stell dir vor, es kommt durch solches Fehlverhalten
zu einem Unfall und ein Mensch wird getötet, weil er darauf vertraut hat,dass er Grün hat und freie Fahrt.
Der Aussage der Beamten wird man auf jeden Fall mehr Gewicht schenken ,ein Beweisfoto wird nicht erforderlich sein,möglicherweise wird im Zweifelsfall noch ein vereidigter Gutachter hinzugezogen.
Du hast Abstand und Geschwindigkeit so einzurichten,dass du jederzeit anhalten kannst.
Die "Behauptung" nur mit einer Notbremsung noch anhalten zu können,weil die Ampel so plötzlich umgesprungen ist,ist wohl eher ein Schutzbehauptung!
Was hast Du denn den Beamten geantwortet als sie Dich dazu befragt haben?
Hallo
Alles frei ersichtlich bei Google. Nur der Begriff "Rote Ampel" sollte deine Frage beantworten. Und mit Anwalt etc. wirst du sowieso den kürzeren ziehen.
Die ein sec. Regel gilt meines Wissens nach bei festen Blitzeranlagen an Kreuzungen. Kann falsch liegen aber unter 1 sec ist das mit der Strafe 50 € 3 Punkte und alles über 1 sec. 125 € 4 Punkte 1 Monat zu Fuss verbunden. Mit Gefährdung oder Unfall wirds immer teurer und längerer Fussmarsch
Gruss HoAcc
Diese "1 Sekunde-Regel" ist, wie schon genannt, der Unterschied zwischen einem normalen Rotlichtverstoß und einem qualifiziertem Rotlichtverstoß mit entsprechend höherer Strafe.
Das gilt grundsätzlich und ist unabhängig von der Art der Messung. Bei einem Verfolgung durch Beobachtung ist es natürlich das Problem der Polizei nachzuweisen, wie denn diese 1 Sekunde festgestellt wurde.
Kann das jedoch glaubhaft nachgewiesen werden, dass der Verstoß qualifiziert war, also 1 Sekunde oder mehr, dann gibt es auch die entsprechende Strafe dafür.
Der ganze Rest der Schilderung ist wenig bis überhaupt nicht glaubwürdig, teilweise schießt man sich selber in das Knie:
30 km/h gefahren und das mit einem Abstand von etwa 5 Meter zum Vordermann. Wie war das mit dem Sicherheitsabstand, das mit dem halben Tacho, 15 Meter bei 30 km/h?
"Entschuldigung Herr Richter, ich musste bei Rot rüber, weil ich den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zum Vordermann um 66% unzulässig reduziert hatte"
"... ich musste noch bei Rot rüber, weil mein Vordermann so extrem dicht vor mir her gefahren ist"
und zum Thema "notwendige Vollbremsung"
1) gelb bedeutet nicht "drüberweg", sondern immer noch "vor der Haltelinie anhalten".
2) die Gelb-Phase dauert 3 Sekunden, 30 km/h entsprechen 8,33 m/s, 3 Sekunden sind 25 Meter. Wenn die Ampel auf Gelb umspringt, hat man 25 Meter "Zeit", bis die Ampel auf Rot umspringt, da hier bei rot gefahren wurde, waren es also 26 oder mehr Meter, die man von der Ampel entfernt war, als sie auf Gelb umgesprungen ist.
Der Anhalteweg (Bremsweg inkl. Reaktionszeit) beträgt bei 30 km/h und eher mäßigem Fahrbahnbelag 13 (dreizehn) Meter (Verzögerung mit 7,5m/s²).
Hättest Du tatsächlich eine Vollbremsung gemacht, wärst Du 13 Meter (oder noch mehr) VOR der Haltelinie zum Stehen gekommen.
Du hättest ganz bequem und mit geringem Bremsaufwand völlig problemlos vor der Haltelinie anhalten können, wenn Du beim Umschalten der Ampel von grün auf gelb auch gebremst hättest - hast Du nicht.
Was willst jetzt dem Richter erzählen ?
Was soll ein Anwalt dem Richter erzählen ?
Ich ziehe meinen Hut vor dieser Antwort.
Ich schließe mich Schoeneberg an - gut gerechnet und argumentiert ^^