Beim Neuwagenkauf betrogen
Hallo Zusammen,
ich habe im Dezember 2007 einen deutschen Neuwagen mit zeitnaher Tageszulassung über einen Autohändler in Deutschland gekauft.Bis dahin auch keine Probleme.
Bei der 15000 Inspektion wurde mir vom Servicepartner offenbart, dass das Fahrzeug ein Baudatum vom 04.2006 besitzt, welches mir auch schon vom Hersteller schriftlich bestätigt wurde. Ich habe also statt eines Neuwagen, einen Gebrauchtwagen gekauft.
Ihr merkt schon, dass ich etwas heimlich mit Informationen umgehe, da die Sache beim Anwalt liegt.
Jetzt meine Fragen:
Ist es möglich irgendwo die Differenz von 04/2006 bis Ende 2007 herauszufinden?
Ist irgend jemandem schon mal etwas ähnliches passiert und was wurde daraus?
Danke für Eure Antworten
Hallo,
da ich langezeit bei einem großen Auto Hersteller gearbeitet habe kann ich Dir nur sagen das es Autos gibt die noch wesentlich längere Lagerzeiten haben, so habe ich zb. mal einen zur Übergabeaufbereitung gebracht der stand sage und schreibe 3Jahre auf halde.
Ein Auto ist so lange ein Neuwagen, bis es zum ersten mal zugelassen wird. Wenn also der Wagen von 4/2006 bis 12/2007 auf Halde stand, ist er immer noch ein Neuwagen gewesen.
http://www.handelsblatt.com/archiv/neuwagen-darf-alt-sein;547823
zur Info,einfach lesen
In dem Link in meinerAntwort ist ein Urtei des OLG Bamberg zu diesem Thema zitiert.Neuwagen darf 18 Monate alt sein.
Vielen Dank für die Antworten,
lt. BGH Urteilen und meinem Anwalt ist dass eben nicht mehr so! Hier "Der BGH hat somit den Begriff Jahreswagen mit dem des Neuwagen in Sachen Standzeit gleichgestellt. Auch ein Neuwagen darf zwischen Produktion und Verkauf nicht mehr als zwölf Monate gestanden haben."
Ich habe das Internet und andere Möglichkeiten diesbezüglich ausgelutscht.
Meine Fragen zielen ja auch auf etwas anderes hin.
Wäre toll, wenn Ihr mir hier helfen könntet.
Danke
hallo svenannerob,
wie schon bestatter ausgeführt hat, ist ein kfz solange ein neuwagen, bis er erstmals in verkehr genommen wird.
die differenz zwischen baujahr und erstzulassung entnimmst du dann deinen fahrzeugpapieren, im alten brief ist erstzulassung und erteilung der abe vermerkt, in der neuen fahrzeugbescheinigung teil 2 unter nummer K. dann kannst du die differenz zwischen baudatum und zulassung errechnen.
ich hatte schon mehrere fahrzeuge die z.b 01.04.2003 gebaut wurden die abe wurde 01.10.2003 erteilt, der brief am 27.11.2003 erstellt und erstzulassung war dann im jahre 2004 ( nach 9 monaten ).
ich hatte aber kein problem damit, da die betreffenden fahrzeuge aus fernost kamen und dieser zeitrahmen für mich nachvollziehbar war.
ich denke aber dass es bestimmt häufiger vorkommt, dass ein fahrzeug gebaut wird und dann 12 monate steht ehe es zur zulassung kommt.
aber dass sind eigentlich alles fragen die ich vor dem kauf kläre. insbesondere dann wenn ich mir ein neufahrzeug kaufe. da du aber eine tageszulassung gekauft hast ist dein fahrzeug sowieso als gebrauchtfahrzeug zu bewerten. anders sähe das aus, wenn du dein fahrzeug im ausland gekauft hättest, und das fahrzeug nicht älter als drei monate ist und eine gewisse km anzahl nicht übersteigt dann wäre dieses kfz im bundesgebiet als neufahrzeug zur zulassung gekommen.
du siehst neufahrzeug ist nicht gleich neu gebaut.
hallo wondra du hast ja so recht,mit der Tageszulassung
ist der Wagen als Gebrauchtwagen zu bewerten.Zum Anderen hat es dafür ja auch einen kräftigen Preisnachlass gegeben.Die Gerichte habe entschieden,dass einWagen ssolcher Güte als Neuwagen beworben werden darf.Er darf nur nicht als" Fabrikneu"beworben werden.der Begriff unterliegt strengeren Kriterienhinsichtlich der Zeitzwischen Produktion und 1.Zulasung.
Wünsche ein frohes Fest.
Hallo "svenannerob",
ich werde aus dem von dir geschriebenen nicht ganz schlau !?
Einerseits schreibst du
Zitat: "...ich habe im Dezember 2007 einen deutschen Neuwagen mit zeitnaher Tageszulassung über einen Autohändler in Deutschland gekauft."
andererseits schreibst du
Zitat: "Ich habe also statt eines Neuwagen, einen Gebrauchtwagen gekauft."
Es ist folglich absolut richtig, dass du ein Gebrauchtfahrzeug mit Tageszulassung gekauft hast, einen Neuwagen mit Tageszulassung kann es begrifflich auch nicht geben ...
Ob da wirklich ein Betrug vorliegt wage ich zu bezweifeln ... denn dir war offensichtlich bekannt, dass es sich um eine Tageszulassung handelt.
m.f.g.
Raucher
Es ist schlicht und ergreifend so das Du von vorne herein KEINEN Neuwagen gekauft hast!
Das hat in Deinem Fall aber nichts zu tun mit dem Baudatum, dem Kaufdatum oder ähnlichem.
Der Gebrauchtwagestatus ist alleine schon dadurch gegeben das der Wagen schon eine Tagszulassung hatte.
Dadurch handelt es sich eindeutig ein gebrauchtes Fahrzeug!
Man kann den Wagen bestenfalls als "Neuwertig" bezeichnen, - aber nicht mehr als "Neu"!
Das war dir aber bekannt, da Dir der Händler die Tageszulassung ja nicht verschwiegen hat!
Von daher denke ich das Du mit Deinem Anliegen letztendlich scheitern wirst, da Du ja so oder so keinen Neuwagen erworben hast.
Ob nun wegen einer zu großen Differenz zwischen Bau und Verkauf (was ich für nicht relevant halte) oder eben wegen der Tageszulassung - gebraucht ist gebraucht.
Blecky