Darf ich mit einen Schwerbehindertenaussweis auf einen Parkplatz für Krankentransporte 10.Minuten
Darf ich mit einen Schwerbehindertenaussweis auf einen Parkplatz für Krankentransporte 10.Minuten (Parken)
Wenn Du mit "Parkplatz für Krankentransporte" den reservierten Platz für RTW's vor der Notaufnahme eines Krankenhauses meinst:
NEIN
Wo, beim Krankenhaus?
Da wo die Krankenwagen anfahren um die Kranken im Krankenhaus abzuliefern?
Sollen die 10 Minuten mit einem Unfallopfer warten bis Du wegfährst?
Gib Dir doch bitte die Antwort selber!
Oder hab ich Dich so falsch verstanden?
MfG
rama
NEIN!
Der Parkplatz für Krankentransporte ist ausschließlich für Kranken- und Rettungswagen gedacht!
Da mußt Du schon schauen das Du auf einem regulären Behindertenparkplatz parkst, - oder auf einem ganz normalen Parkplatz.
Üblicherweise hat jedes Krankenhaus davon mehr als genug - allerdings meistens Kostenpflichtig.
Du kannst diese Parkplätze jedoch als Fahrer einer behinderten Person kostenfrei nutzen!
Es sollte halt der Behindertenausweis oder besser noch die blaue Behinderten-Parkplakette deutlich sichtbar im Fahrzeug an der Windschutzscheibe ausliegen!
Falls Du in einem Parkhaus parken mußt wo Du den Parkschein erst bezahlen mußt damit Du die Schranke zur Ausfahrt öffnen kannst so schreibe Dir die Service- bzw. Betreiberadresse am Parkscheinautomet auf!
Sende ihm den Parkschein und eine Kopie des Behindertenausweises und Du bekommst das Geld zurück.
Oft ist an diesen Automaten auch eine Ruftaste.
Dann einfach damit das Parkhauspersonal rufen und sich die Schranke öffnen lassen!
Aber Bitte niemals die Parkplätze für Rettungsfahrzeuge blockieren!
Blecky
Natürlich nicht!
Das Zeichen heißt "krankenfahrzeuge frei" und hat die amtliche Nummer 1026-34.
Zur definition kannst Du gerne das PDF in folgendem Link durchlesen.
http://www.bernd-huppertz.de/Fachartikel%20Download/1993-8.pdf
Da steht:
- Krankenfahrzeuge
Diesem Zusatzzeichen (1026-34) ent-
spricht die Formulierung "Rettungsfahr-
zeuge frei".
Ist es nun klar?
Da kannst Du noch 10 mal fragen - Du bist kein Rettungsfahrzeug und auch kein Krankenfahrzeug, du transportierst eine behinderte Person zu einem Arztbesuch - nicht mehr und nicht weniger, - also hast Du in einer derartig bezeichneten Parkzone nichts zu suchen!
Blecky
Ich vermute NEIN. Der Schwerbehindertenausweis ermächtigt einen nicht auf Sonderparkflächen zu parken oder halten. Der Parkausweis regelt dagegen einige Besonderheiten.
Ich meine nein. Der Schwerbehindertenausweis regelt keinerlei Dinge die sich auf den Straßenverkehr beziehen.
Das Schild besagt das nur Krankentransporte und Rettungsfahrzeuge dort halten dürfen.
Das sind Im Sinne des Gesetzgebers Rettungswagen,
Krankentransportwagen oder Notarztwagen der offiziellen Rettungs - und Krankentransportdienste wie z.B Deutsches Rotes Kreuz oder Malteser Hilfsdienst oder Feuerwehr oder auch DLRG.
Auch mit dem Parkausweis wird er nicht zu einem solchen Rettungs- oder Krankenfahrzeug!
Anders sieht es aus wenn er eine Person im Auto hat welche in akuter Gefahr schwebt oder von der man annimmt das akute Gefahr besteht!
In diesem Falle ist darf er zur Gefahrenabwehr/Nothilfe in eine solche Sperrzone einfahren!
Das hat aber dann wiederum nichts mit dem Behindertenausweis oder der Parkerleichterung zu tun - dieses Recht hat im Rahmen der Nothilfe jeder!
Blecky