Darf ein Fahrzeugführer ohne behinderung auf einen behinderten Parkplatz stehen?
Habe am Wochenende beim Einkaufen auf einen Behindertenparkplatz gestanden und im Wagen auf meine Frau gewartet, da wir nur eine Kleinigkeit benötigten.
Es kam ein Fahrzeugführer der keine Behinderung hatte und bat mich den Parkplatz für Ihn zu verlassen, was ich freundlicherweise auch tat. Seine Frau auf dem Beifahrersitz war auf einen Rollstuhl angewiesen.
Und ich habe mal gehört das der Fahrzeugführer selbst einen Behindertenausweis besitzen muss um so einen Behindertenparkplatz in Anspruch nehmen zu können.
Und was noch dazu kam, ist, das gegenüber direkt noch ein Parkplatz frei war.
Und jetzt möchte ich wissen wie das gesetzlich geregelt ist?
Warum haben sie dann auf dem Behindertenparklplatz gestanden,wenn gegenüber einer frei war?
Wenn die Frau des Herren im Rollstuhl sitzt und einen Behindertenausweis hat,hat sie natürlich einen Anspruch
auf den Behindertenparkplatz(im Gegensatz zu ihnen)auch wenn sie nicht Fahrerin des Wagens ist(kann sie wohl auch nicht,wenn sie im Rollstuhl sitz.)sondern von einer Begleitpersongefahren wird.Steht alles in der STVO.
http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,1449/Strassenverkehrs-Ordnung.htm
Behindertenparkplätze sind extrabreit angelegt,damit man mit dem Rollstuhl an den Wagen fahren kann.
Für nichtbehinderte ist das Parken auf Behindertenparkplätzen verboten.Mit der blauen Parkerleichterungskarte haben Behinderte noch weitergehende Rechte beim Parken.
http://www.ka-city.de/46/parken/behinderten-parkplatz/
Danke Lo,klare Worte.Ich wolte es nicht so heftig sagen,weil doch Weihnachten ist und ich heute Abend zur
Beichte gehen will.Da wäre der Beichtstuhl wegen meiner anderen Sünden ja stundenlang blockiert!
Ich glaub', der Mond platzt !!!
... jetzt wollen diese unsäglichen Rüpel auch noch eine "gesetzlich geregelte Handhabe" dafür, dass sie mal eben einen Berechtigten von einem Behindertenparkplatz fernhalten können, weil Frauchen "nur mal kurz" zum Einkaufen ist und deren Beine zu kurz sind, um sich weiter als 2 Meter vom Auto zu entfernen ??!!
Und was heißt hier "freundlicher Weise" ??? ... Du hast dort gar nicht mal zu HALTEN; geschweige denn zu Parken !!!
Mach Dich in Deiner "üüüübermenschlich großen Güte" bloß vom Acker. Wenn ich solch dekadentes Volk bei so was ertappe, ist 'ne hoch wirksame Aktion angesagt ... keine Angst: Völlig legal.
Gern geschehen ... seit ich den Katholen und Evangelen bereits vor einiger Zeit die Mitgliedschaft gekündigt habe, bin ich auf deren "Vergebung" nicht mehr angewiesen ... und handele einfach nach dem gesunden Menschenverstand ___ Und wenigstens an Weihnachten könnten auch geistige Tiefflieger mal etwas in sich gehen und VORHER mal überlegen, was sie tun .. oder hier auch noch jammernder Weise posten.
Kann ja sein,dass er den Führerschein bei der Tombola
gewonnen hat und desshalb die Verkehrszeichen nicht kennt.Angeblich sollen ja auch 35% der Bevölkerung nicht oder nur bruchstückhaft lesen können.
Hallo Marvin123
"Habe am Wochenende beim Einkaufen auf einen Behindertenparkplatz gestanden und im Wagen auf meine Frau gewartet, da wir nur eine Kleinigkeit benötigten."
Ahh, und wer von euch ist oder war behindert? Sie oder Ihre Frau?
Denn immerhin - wie der Name schon sagt - das ist ein BEHINDERTEN-Parkplatz!
"Es kam ein Fahrzeugführer der keine Behinderung hatte und bat mich den Parkplatz für Ihn zu verlassen, was ich freundlicherweise auch tat."
Freundlicherweise?
Erst unberechtigt einen Behindertenparkplatz benutzen und dann den edelmütigen raushängen - gehts noch?
"Seine Frau auf dem Beifahrersitz war auf einen Rollstuhl angewiesen."
...und hat damit - selbst wenn wir das Gesetz mal außer Acht lassen - 1000 mal mehr Recht auf dem Behindertenparkplatz zu stehen als Sie und Ihre Frau!
Da reicht etwas Anstand - da braucht man kein Gesetz!
"Und ich habe mal gehört das der Fahrzeugführer selbst einen Behindertenausweis besitzen muss um so einen Behindertenparkplatz in Anspruch nehmen zu können."
Tja, wenn das stimmen würde - wo war denn IHR Ausweis der Sie als Fahrzeugführer berechtigt hätte den Parkplatz zu benutzen???
Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen!
"Und was noch dazu kam, ist, das gegenüber direkt noch ein Parkplatz frei war."
Ich glaub ich spinne!
Sie stellen sich faul und frech auf einen Behindertenparkplatz und erwarten von einem Fahrer der eine Rollstuhlfahrerin transportiert das er den Parkplatz gegenüber benutzen soll?
"Und jetzt möchte ich wissen wie das gesetzlich geregelt ist?"
Kurz und knapp:
Die Berechtigung einen Behindertenparkplatz benutzen zu dürfen ist Personengebunden!
Es ist vollkommen egal wer am Steuer des Fahrzeuges sitzt - wenn in dem Fahrzeug irgendeiner der Insassen das Recht hat einen Behindertenparkplatz zu benutzen dann darf der Fahrzeugführer dort parken um der betreffenden Person die Ihr zustehenden Vorteile nutzbar zu machen!!!
Quelle:
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de9229&SID=PDnMQGgomN30YAoM8lylDJgpfahvTm
Für Ihr Verhalten fehlen mir die Worte!
Sitte und Anstand sind eben nicht jedem gegeben!
Blecky
Ach Blecky ,wunderschön geschrieben,besser gehts nicht.Das könnte ich mir glatt ausdrucken und als gutes Beispiel in einen Rahmen hängen!
Hallo Blecky
Wir sollten das Plenum mal um die Möglichkeit bitten,
verschiedene Antworten als Musterantwort zu kennzeichnen.
Damit könnten sich dann einige Leute ihre ,ich sag mal,
unglücklich gestellten Fragen gleich selbst beantworten.
Für Dich und Deine Family - Frohes Fest