Kurzzulassung 1/2 Jahr auf den Händler
Hallo zusammen !
Kann es zu Rechtlichen Problemen kommen, wenn das Fahrzeug ein halbes Jahr auf den Händler Zugelassen ist ? Nach einem halben Jahr würden wir das Fahrzeug ummelden. Sind wir Rechtmäßiger Bestitzer des Fahrzeugs und was passiert wenn der Händler insolvent gehen sollte ? Wir bekommen die Kaufquittung und können den Fahrzeugbrief mit nach Hause nehmen. Die Versicherung läuft auf unsere Doppelkarte.
Danke im voraus
VolkerB
Dieses Thema hatten wir schon mal.
Guggst Du hier:
http://www.autoplenum.de/Antworten/D/676...
Stimmt!!
Hatten wir schon und es ist immernoch davon abzuraten!
Was sind das alles nur für Händler, sehr merkwürdig?!
Das heißt Du kaufst und zahlst das Fahrzeug z.B. heute!
Es wird aber auf den Händler für 6 Monate zugelassen!
Der Händler ist also der Halter des Fahrzeuges, Du der Besitzer, wie willst Du beweisen das Du auch der Eigentümer bist? Z. B. im Falle einer Insolvenz?
Wer zahlt die KFZ Steuer und was ist, wenn die nicht gezahlt wird?
Wenn der Händler das Fahrzeug auf seinen Namen anmeldet zahlt im Falle eines Versicherungsschaden, die Versicherung nur den Nettobetrag aus, da der Händler ja Vorsteuer- abzugberechtigt ist. Was und wer zahlt Dir die 19% Mwst. in solch einem Fall?
Außerdem ist das Fahrzeug natürlich aus zweiter Hand und auch die Werksgarantie läüft ab Tage der Erstzulassung.
Der Händler sagt Dir, Du bekommst den KFZ- Brief mit nach Hause, das ist falsch, denn Du erhälst heute keinen KFZ- Brief mehr, sondern nur noch die Zulassungbescheinigung 1+2 und dann noch das CC- Dokument. Ein absolut sicherer Eigentümernachweis ist das nicht!
An Deiner Stelle würde ich ganz, ganz vorsichtig sein und wenn überhaupt nur einen Abschlag für das halbe Jahr zahlen und den Rest nach Ummeldung!
Übrigens ist die ganze Aktion sicher nicht im Sinne von Skoda, wenns schief läuft, kannst Du von der Seite also keine Unterstützung erwarten.
MfG
rama
A: Hatten wir schon mal..
B: Lass es sein !!