Wie ist die Rechtslage wenn ich bei einem Neuwagenkauf das Fahrzeug ein 1/2 Jahr auf das Autohaus zu
Ich bin dabei mir einen Neuwagen in einem Skoda Autohaus anzuschaffen.
Um mir einen grösseren Rabatt (ein werksseitigen Mehrrabatt der an mich weitergegeben werden soll) anbieten zu können, hat das Autohaus angefragt ob ich einverstanden wäre wenn sie als Autohaus im ersten halben Jahr im Fahrzeugbrief und Schein stehen würden!?
ich würde beide Scheine ausgehändigt bekommen, und nach dem halben Jahr ganz normal auf mich umschreiben.
- ist das normal bzw gängig?
- was ist wenn das Autohaus in dieser Zeit pleite geht?
mein Bedenken ist einfach ich bezahle das Auto bin somit Besitzer aber nicht Eigentümer.
Auf was sollte ich achten?
Ich wuerde solche Schiebereien lassen.
Find ich komisch und würd ich nicht machen...
Wenn das Autohaus pleite macht, dann könnte es wirklich problematisch werden..
Gruß
Br
dito!
Das Problem ist, dass die neuen Zulassungspapiere KEINEN EIGENTUMSNACHWEIS mehr darstellen wie das früher beim KFZ-Brief der Fall war: wer den besaß, war rechtlich Eigentümer des entsprechenden Fahrzeugs.
Da diese Rechtslage mit Einführung der neuen Zulassungsbescheinigungen gekippt wurde, wäre ich mit solchen Deals wie dem Dir Angebotenen seeehr vorsichtig.
Wenn das auffliegt, kann sich das Autohaus von seinem Skodahändler-Status verabschieden. Der Konzern (VW) ist da unerbittlich!
Gruß Stefan
Tut mir Leid, aber ich kann Dir nur abraten von solch einer Regelung!
Besser ist es, das Autohaus überläßt Dir den neuen Wagen in Verbindung mit einem Leihvertrag:
Du zahlst monatlich Deine Miete und die wird am Ende der Laufzeit, nach 6 Monaten, zu 100% auf die Kaufsumme angerechnet.
Die monatliche Mieten sollten den tatsächlichen Wertverlust des Fahrzeuges, zuzüglich anteilige Kosten für Versicherung u. Steuer, nicht übersteigen.
Den Kaufpreis abzüglich der gezahlten Mieten, zahlst Du erst bei tatsächlicher Übernahme und Ummeldung auf Deinen Namen.
Berücksichtigen mußt Du aber in beiden Fällen, dass Du einen um ca. 3% höheren Wertverlust beim Verkauf des Fahrzeuges hast, da Dein Auto dann aus zweiter Hand ist.
Beim Vorschlag Deines Autohauses hättest Du zusätzlich ein Problem, wenn Dein Autohaus in die Insolvenz gehen sollte.
Ein weiteres Problem könnte auftreten, wenn das Fahrzeug auf das Autohaus zugelassen ist, Du aber Besitzer bist. Im Falle eines Unfalles könnte es Probleme mit Deiner Versicherung geben, da das Autohaus natürlich Mwst. - pflichtig ist und in der Zulassungsbescheinigung 1+2 eingetragen ist, zahlt Dir die Versicherung auch nur die Unfallschaden - Rechnung netto, also ohne MwSt. aus.
Wenn das Autohaus Eigentümer ist, kein Problem, wenn Du Eigentümer als Privatmann bist, keine Ahnung wie das dann läuft...........?
Auch bin ich der Meinung, das der Vorschlag des Autohauses sicherlich nicht ganz im Sinne von SKODA ist!
MfG
rama
Die sollen den Karren doch einfach n halbes Jahr auf die Firma anmelden.....und nach dem halben Jahr kaufst du den Skoda dann als TAGESZULASSUNG ! Hast evtl. 100 Km auf dem Tacho,aber der Wagen ist wie neu und du brauchst den auch DANN erst zu zahlen. Kannst denen ja mal DEN Vorschlag machen !? Wenn die sich drauf einlassen,ok..... wenn nicht,dann laß bloß die Finger davon !!! Und falls die in der Zeit Pleite gehen.... tja...dann mußte dir nur nen anderen Händler suchen ! MfG