Die Fahrerlaubnis wird Ihnen entzogen?
Geh sofort zu einer Bürgerberatung und da Du auf ALG bist, sprich mit Deinem Arbeitsvermittler beim Arbeitsamt.
Meiner Einschätzung nach ziemlich ungewöhnlich, daß die Führerscheinstelle dich an die Vorlage der arbeitsärzlichen Tauglichkeitsbescheinigung erinnert. Normalerweise muss der Senior-Fahrer (LKW-Klassen) sich selber um die rechtzeitige Verlängerung seines FS kümmern und von sich aus zum Arbeitsmediziner gehen. Denn jetzt kommen ja auch noch die vielen FS-Klasse-3-Inhaber hinzu, die nach dem 45. Lebensjahr eine normale Tauglichkeitsbescheinigung des Hausarztes bei der FS-Stelle vorlegen müssen, damit sie künftig noch KFZ über 3,5 bis 7,5 Tonnen zGG fahren dürfen.
Wenn die allesamt angeschrieben werden müssten, hätten die Fe-Behörden/das KBA mehr als viel zu tun (zig-Milionen Briefe drucken, kuvertieren, versenden!)
In obiger Sache jedenfalls sofort formell Widerspruch bei der FS-Behörde einlegen, mindestens zunächst einmal mit der Zeile "Begründung folgt!"
Bis vor kurzem war die Rechtslage so, daß ein fehlendes arbeitsärztliches Gutachten ab dem bestimmten Lebensalter die Fahrerlaubnis (Fe) C usw. automatisch ruhen ließ. Man konnte dann binnen 2 Jahren das Dokument über die bestandene arbeitsärztliche Untersuchung der Fe-Behörde nachreichen und bekam spätestens dann den neuen Kartenführerschein, in dem die neue Gültigkeit für Klasse C usw. eingetragen war, also die zunächst ruhende Fe für LKWs lebte damit sozusagen ohne weiteres wieder auf.
Diese Frist von 2 Jahren ist seit dem 01. Okt. 2008 obsolet, demzufolge kann man eine wegen Lebensalter ruhende LKW-Fe Kl. C usw. auch nach bspw. 5 Jahren durch Vorlage des arbeitsärztlichen Gutachtens wieder aufleben lassen.
Die Fe-Behörde kann allerdings bei langer "Ruhezeit" der Fe Zweifel an der Verkehrstüchtigkeit des Betreffenden haben und ggf. eine Fahrprüfung für LKW verlangen, glaube ich aber in deinem Fall nicht.
Die Kosten für eine arbeitsmedizinische Untersuchung zur Erteilung oder Verlängerung der LKW-Fe liegen häufig unter 100 Euro, mir sind über mehrere Jahre hinweg mehrere Fälle im Bekanntenkreis bekannt, wo diese Untersuchung nur um die 75 Euro kostete. Bei den FS-Stellen liegen idR Listen der Arbeitsmediziner aus, die solche Gutachten erstellen, andernfalls helfen die Krankenkassen. Manchmal machen die Untersuchungen auch die arbeitsmedzinischen Abteilungen größerer Firmen, einfach mal anfragen, bspw. über Betriebsräte oder Gewerkschaften. Jedenfalls bei mehreren dieser Ärzte anrufen und die Kosten erfragen. 350 Euro, wie in deinem Fall, sind um das Doppelte überzogen!
Wenn du die Bescheinigung hast, idR binnen 2 Wochen, diese sofort bei der FS-Stelle vorlegen und deinen Antrag dort mit dem Gutachten ergänzen. Damit ist dein Widerspruch begründet und du hast die Sache weitgehend vom Hals.
Kopf hoch und viel Erfolg!
helga
P.S.: durch das Ruhen der LKW-Fe erlöschen/ruhen idR die "kleineren" Fe-Klassen nicht, also PKW und Moped darfste ruhig weiter im öffentl. Straßenverkehr bewegen...
Habe Anfang Juli Post von der Führerscheinstelle bekommen.
Termin der Untersuchung für B.Kraftfahrer über 50j. bis 06 10.08
Ich zum Arzt Termin holen. Im Gespräch mit dem Arzt nach den Kosten gefragt ca.
350,00 bis 400,00 habe ich nicht. Arzt sagt ARGE übernimmt vielleicht. Ich also zur
ARGE und stelle Antrag auf Kostenübernahme. Pustekuchen so einfach geht das nicht.
Zitat bringen Sie mir einen Arbeitsvertrag als Kraftfahrer dann ist eine Kostenübernahme möglich.
Ist ja ganz einfach einen Arbeitgeber zu finden der einen Kraftfahrer ohne derzeit gültigen FS auf Verdacht einstellt. Egal versuchen wir es. Stellengesuch Fahrer 3,5 T schalten (darf ich ja noch) und hoffen. September Bingo eine Antwort,
Messebau bietet mir Stelle an 2Wochen Praktikum ohne Bezahlung.
15.09 Stuttgart Friedrichshafen, Lissabon, Hamburg dann Düsseldorf die 2Wochen sind um. Alles ok. Du bekommst den Vertrag. Kommt am02.10.08 per Mail ab 01.11.2008 Festanstellung.
Anrufen am 06.10 Führerscheinstelle alles klar ich mache eine Notiz rufen sie an wenn die ARGE übernimmt.
Gleich noch Antrag abgeben geht auch in Ordnung. Also ich guter Hoffnung.
Da ich immer noch keinen Bescheid habe rufe ich am 14.10 die Führerscheinstelle
an, ist mal die Sachbearbeiterin persönlich am Telefon.
20.10 dauert mir zu lange hin zur ARGE. Ja ihr Antrag ist rausgeschickt. Egal lasse ihn mir nochmals geben.
Komme nach Hause Post von der Führerscheinstelle
ORDNUNGSVERFÜGUNG ausgestellt am 14.10.2008
zugestellt am 21.11.2008
Gegen Sie ergeht folgende Anordnung
1. Die Fahrerlaubnis wird Ihnen entzogen.
2. Der Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klassen
C1, C, C1E wird versagt.
Ja jetzt kann ich darf aber nicht da diese Verfügung noch anfechtbar ist und somit der Arzt die Akte nicht bekommt.
Könnte also von vorne Anfangen nur wegen ein paar Tage,
ist mir bei ca. 1000,00 ALG nicht möglich
gibt es überhaut noch eine andere Möglichkeit?
Mit Deiner Frage dürfe das Plenum hier überfordert sein, da die Sache rechtlich zu speziell ist; da kann Dir wohl nur eine professionelle Rechtsberatung wie Rechtsanwalt o.Ä. weiter helfen, die konkreten Einblick in die Aktenlage bekommt.
Viel Erfolg!
Also, ich schaue die nächsten Tage nochmal in die Gesetzessammlung inkl. Anlagen zur FeVO. Falls seinerzeit nur und ausschließlich die Klasse 2 erwoben wurde, könnte es tatsächlich Komplikationen geben mit dem Weiterlauf der inkludierten "niederen" Klassen, da hast du Recht, allerding zitiert der Petent ja das Schreiben der Fe-Behörde, demzufolge er nur die LKW-Klassen verloren hat, weil er Frist und Nachfrist für die Einreichung des arbeitsmedizinischen Gutachtens vesäumt hat, wie du ganz richtig kritisiert hast. Die PKW-Fe hat er demnach noch, mindestens bis 3,5 Tonnen zGG (Neusprech: zGM, zulässige Gesamtmasse). Übrigens gibt es keine Pflicht, den alten "Lappen" in die neue EU-Karte umzutauschen, aber wem sag' ich das?
Also, ich würde jetzt so vorgehen, erst mal Widerspruch einzulegen um die Frist zu wahren ("Begründung folgt"). Das kostet nur die Briefmarke und hat weiter keine negativen Folgen.
Gleichzeitig sollte er einen Antrag auf Wiedererteilung bzw. Neuerteilung der verlorenen Fe-Klassen stellen mit den erforderlichen Unterlagen. Falls die Fe-Behörde keine Bedenken hegt, daß er noch über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zum LKW-Fahren verfügt, werden ihm die C-Klassen ohne weiteres wieder-erteilt (§ 20 FeVO, Abs. 2). Falls doch Zweifel bestehen sollten, müsste er halt eine theoretische und fahrpraktische Prüfung ablegen, das sollte es dann aber auch schlimmstenfalls gewesen sein.