Verfahrensverschleppung bei Sicherstellung der Fahrerlaubnis
Hatte einen Wert von 0,69 Blutalkohol. Ein Zeuge,der die olizei rief unterstellt Ausfallerscheinung.Seit über 8 Wochen besteht Sicherstellung durchs Gericht. Es gibt doch einen Paragraphen wegen Verfagrensverschleppung. Denn ich warte seitdem auf Verhandlungstermin. Kann hier jemand helfen?
Kennst Du noch nicht das Motto der ForumsUser?!
N O _ C O M M E N T ! bei Alkthemen
Ich weiß nicht, für wen der User "Lo" hier spricht, für mich jedenfalls nicht. Ich kommentiere bzw. beantworte Fragen hier nach meinem Gutdünken.
Ich rate Dir dringend einen Anwalt hinzuziehen, allein schon wegen der Möglichkeit Akteneinsicht zu bekommen und somit alle Informationen bezüglich des Verfahrens selbst, der Zeugenaussage und der polizeilichen Aufnahme zu erhalten.
Rein technisch liegst Du mit 0,65 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) über der 0,5 Promillegrenze, was bedeutet, dass Du auf jeden Fall im Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit liegst. Kommen dann noch Ausfallerscheinungen dazu, wie der Zeuge bestätigt, kommt es auf jeden Fall zu einer Verhandlung. Ohne Ausfallerscheinungen liegt bei 0,5 Promille BAK eine Ordnungswidrigkeit gem. § 24a StVG vor (erster Verstoß: 1 Monat Fahrverbot, 250 EUR Bußgeld). Das ginge auch ohne Anwalt, sprich das Bußgeld zahlen, vier Wochen das Auto stehen lassen und seine Lehre daraus ziehen.
Dein Fall liegt laut Schilderung jedoch anders. BAK > 0,5 Promille und von Zeugen bestätigte Ausfallerscheinungen. Da sollte man sich einen Anwalt nehmen, der auf Vekehrssachen spezialisiert ist.
Kann hier jemand helfen?
Nein.
Denn Autoplenum kann weder irgendwelche Hohlbirnen davon abhalten, sich besoffen ans Steuer zu setzen, noch, wie in Deinem Fall, das Verfahren eröffnen.
Ich hoffe, der Richter verschleppt das Verfahren um weitere 50 Jahre, damit ich Dir Schnapsdrossel nie im Straßenverkehr begegnen muß.
Hier hilft dir wohl keiner!
Wir haben un endschlossen keine Alkfragen mehr zu beantworten!
Natürlich gibt es auch Ausnahmen wie "vercingetorix"!
Aber wersolche Fragen noch beantwortet, kann eh net ganz richtig laufen !!
Danke für deine "freundliche" E-Mail @vercingetorix !
Sicher leben wir in einem Rechtsstaat!
ABER
Ich finde das die Strafen für Alkohol am Steuer immernoch viel zu gering sind!!!!!!!!
Rechtsstaat hin oder her!!!!!
Desweiteren haben wir uns hier bei Autoplenum entschlossen keine Alkoholfragen mehr zu beantworten, da es nicht sein kann das einer der besoffen Auto gefahren ist, sich hier noch Ratschläge holen kann.
ICh weiss nicht wie die anderen das sehen, aber ich denke das schiebt http://Autoplenum.de in eine Ecke wo wir nicht hin wollen!
So nach dem Motto: "Sauf ich mir einen und wenns schief geht, hol ich mir bei Autoplenum Rat was ich machen kann!"
Das ist meine Meinung, aber ich werde trotzdem meine Kommentare zu den Alkoholfragen loslassen. Und wenn es dir nicht passt tut es mir leid!
Ich bin der Meinung : Auto und Alkohol gehören nicht zusammen!
Leider scheint das bei dir ja nicht so zu sein!