Wurde ihm der Führerschein zu Recht entzogen?
einem Freund von mir wurde der Führerschein entnohmen, weil er mit einem anderen betrunkenen als Beifahrer mit gefahren ist und selber unter Alkohl stand. Das Auto war nicht seins und er wusste nicht das der Fahrer was getrunken hatte.
Nun zur meiner Frage. Wurde ihm der Führerschein zu Recht entzogen, da er ja nicht selber am Steuer war und nicht wußte dass der Andere Alkohol getrunken hatte? Wenn ja für wie lange und kommt sonnst noch was dazu, so wie Busgeld und wieviel?
Danke im Vorraus für die Antworten!
Ich hätte mit reingeschrieben warum die Polizei dem Beifahrer auch den Lappen abgenommen haben. Das machen die doch nicht ohne etwas zu dem Sachverhalt zu sagen.
Hört such unglaubwürdig an
wie was meinen sie, dass es sich unglaublich anhört?
Das kann schon passieren. Da wird einfach unterstellt, dass der Beifahrer die Trunkenheit des Fahrers hätte erkennen UND ihn vom Fahren hätte abhalten müssen.
In dem Fall muss der Fahrer aber solch alk- bzw. drogenbedingte Ausfallerscheinungen zeigen, dass auch der blindeste Laie das merken MUSS. Je nachdem, mit welcher BAK der Fahrer UND auch der "mitgehangene" Beifahrer gemessen wurde, lohnt sich da die Konsultation eines Fachanwalts für Verkehrsrecht ... und ein Widerspruch gegen den Führerscheinentzug - NUR des Beifahrers wohlgemerkt
Dass ist es ja was ich nicht so richtig verstehe, warum die Polizei dem Beifahrer den Führerschein auch weggenommen hat. Haben die zu sowas über haubt das Recht? Wenn er nichteinmal wußte, dass der Fahrer angetrunken war.
Kann es sein,das ich im alkoholisiertem Zustand im Fond
platz nehmen muß?
Mein Führerschein ist schon etwas älter,aber meine so etwas mal gehöhrt zu haben.
ja die haben was dazu gesag, dass man das merkt dass der Fahrer unter Alkohol stand aber das ist es ja man merkt das nicht immer ob jemand was getrunken hat oder nicht. Das ärgert mich halt jetzt unwahrscheinlich.
Das werden die schon zu Recht gemacht haben aber die werden doch was dazu gesagt haben.
und wie hoch währen dann die Schauncen, dass der Beifahrer sein Führerschein wieder kriegen würde?
Zum Fachanwalt gehen und beraten lassen
Sowas ist mir mal in Jungen Jahren passiert als ich noch keinen Führerschein hatte.
Da war ich der ebenfalls angetrunkene Beifahrer.
Der Polizist hat mich damals auch nach meinem FS gefragt und mir dann erklärt das ich da mal Glück hätte weil der sonst weg sein könnte.
Auf Nachfrage hin hat der Polizist mir das sinngenäß so erklärt:
Jeder Führerscheininhaber hat eine Verantwortung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit - selbst wenn er gerade nicht selbst am Steuer sitzt.
Wenn ich als Beifahrer also erkennen kann das der Fahrer angetrunken ist und ich diesen trotzdem losfahren lasse und sogar noch mitfahre dann komme ich meiner Verantwortung nicht nach.
Das mit dem "Ich wußte nicht das der Fahrer Alkohol getrunken hat" ist ein Argument das angezweifelt werden kann.
Wenn Fahrer UND Beifahrer beide angetrunken sind dann geht man im allgemeinen von einer gemeinsamen Sauferei aus!
Somit kann man annehmen das der Beifahrer sehr wohl von der Alkoholisierung des Fahres wußte!
Dadurch das Dein Kumpel eingestiegen ist hat er die Alkoholfahrt quasie gebilligt anstatt sie zu verhindern und bekommt somit eine Mitschuld.
Ergo - Lappen weg!
Da hilft nur der Weg zum Rechtsanwalt.
Der kann da eventuell noch was machen...!
Blecky
ja das Problem ist, nähmlich dass der der am Steuer war nicht bei der "Saufparty" dabei war. Er wurde extra angerufen und wurde gefragt ob er noch einbisschen Bier hollen könnte, da alle schon was getrunken hatten und selber nicht mehr fahren konnten. Der der dann mit gefahren ist (also der Beifahrer) kannte den Typen am Steuer garnicht.
...der der am Steuer war nicht bei der "Saufparty" dabei war. Er wurde extra angerufen...
Das ist dann ganau das was Dein Freund per Rechtsanwalt klarstellen muß!
Damit kann er zumindestens die Annahme des gemeinsamen Trinkens widerlegen.
Aber auch dann ist es nicht so einfach.
Du hast ja weiter oben schon geschrieben das die Polizei gesagt hat das man merkt das der Fahrer unter Alkohol stand.
Da wird man sagen "Wenn die Polizei das merkt dann hätte der Beifahrer das auch merken können/müssen".
Das Dein Kumpel vielleicht selbst schon zu blau war um das zu merken ist dann sozusagen persönliches Pech.
Nüchtern hätte er den Zustand des Fahrers vielleicht erkannt.
Er war also unfähig seiner Verantwortung als Führerscheininhaber nachzukommen und deshalb ist der Lappen eben vorerst mal weg.
Sowas ist immer Auslegungssache der zuständigen Stellen.
Wenn Dein Kupel da was smachen will dann - ab zum Anwalt!
Blecky
hallo Hosenmatz,
dass was sie geschrieben haben das beruhigt mich unheimlich. Sprechen sie aus Erfahrung? Ist es auch ganz sicher so, dass die Polizei kein Recht hatten ihm für länger den Führerschein weg zunehmen?
Meiner Erfahrung nach kennt sich hosenmatz mit der Gesetzeslage im allgemeinen sehr gut aus und ich würde ihm soweit vertrauen das er da keinen Mist schreibt.
Aber "ganz sicher" kann sich selbst hosenmatz nicht sein.
Vielleicht hat dein Freund Dir nicht alles erzählt oder Du hast uns nicht alles erzählt oder sowas.
Wenn der Führerschein entsprechend dem was hosenmatz geschrieben hat nur vorläufig eingezogen wurde dann soll Dein Freund doch einfach auf dem Polzeirevier anrufen und ganz dumm nachfragen wann er denn seinen Führerschein wieder abholen kann.
Wenn der dann nicht ausgehändigt wird dann war an der Sache doch wohl mehr dran als Du oder dein Freund hier gesagt haben...!
Blecky
Ich bin davon ausgegangen was mir der Polizist damals gesagt hat, von wegen Verantwortung als Führerscheininhaber. Aber offenbar sind die auch nicht immer so auf dem richtigen Stand der Dinge... ;.)))
Yo, da dürftest Du den Nagel auf den Kopf getroffen haben!
ok,
vielen dank ihr Lieben.
Das hilft mir weiter.
Ist schon klar, sollte auch kein Angriff sein, deshalb hatte ich ja den Grinsmann hinten dran gesetzt.
Meld Dich mal wies ausgegangen ist.
MfG