Firmenwagen mit 1 Prozent Regelung
Hallo,
bekomme als Gehaltserhöhung einen Firmenwagen zur privaten Nutzung. Es fällt, abhängig vom Listenpreis und der Wegstrecke vom Wohnort zur Arbeitsstelle, ein Betrag von (angenommen)500,00 an. Dieser Betrag wird meinem Brutto-Gehalt dazugerechnet und anschliessend besteuert. Ist es aber richtig, dass dieser Betrag von 500,00 danach wieder vom Netto abgezogen wird?
Richtig, so fällt tatsächlich nur die Einkommenssteuer auf die 500 Euro an. Es gibt ein Gerichtsurteil, dass die 1% auch die Spritkosten beinhalten. Wenn du den Sprit aber selber zahlen musst, kannst du die Kosten von dem zu versteuernden Betrag wieder abziehen.
Hallo Heinerps,
korrekt wäre, die von Dir beispielhaft genannten EUR 500,00 dem Steuerbrutto zuzuschlagen - da wird nachher nichts irgendwo wieder abgezogen.
Eine korrekte Abrechnung weist den zu versteuernden Vorteil getrennt für den Fahrzeugwert und die zum Arbeitsplatz gefahrenen km aus. Die Summe dieser beiden Positionen wird dem Steuerbrutto zugeschlagen. Damit erhöht sich natürlich der Eurowert, der durch die anzuwendenden Steuersätze vom Bruttogehalt abgezogen wird. Das ist der ganze Trick. Das Bruttogehalt ändert sich dabei übrigens nicht - da tauchen die EUR 500,00 garnicht erst auf.
Vorher draufschlagen und nacher wieder abziehen ist nicht!
Grüße
Stefan
Hallo Stefan,
soweit ist alles klar mit dem Versteuern. Aber mein AG meint er müsse die 500,00 vom netto wieder abzuiehen, da ich ja den Wagen habe und er alle (neben-)kosten trägt.
Unterm Strich habe ich mit Firmenwagen netto weniger als ohne Firmenwagen.
Grüsse Heiner
Hallo Heiner,
das ist richtig und falsch.
Wenn der Betrag dem Bruttogehalt garnicht erst zugeschlagen wird, gibt's netto auch nichts abzuziehen. Ich weiß, dass das etwas kompliziert klingt, ist es aber eigentlich nicht. Und unterm Strich kommt es auch auf's gleiche raus. Nur steuerlich richtig ist einzig der von mir beschriebene Weg. Dein Firmenwagen erhöht nicht Dein Bruttogehalt sondern nur das Steuerbrutto - das ist die Bemessungsbasis, auf die Du Deine Steuern und Abgaben zu entrichten hast. Ergo erhöht sich, bei gleichem Einkommen, auch Deine Steuerlast. Am Ende Deiner Abrechnung bekommst Du netto weniger raus als vorher, obwohl Dein Bruttogehalt unverändert bleibt.
Bitte wnimm die folgenden Beispiele betraglich nicht zu genau - ich trage keine aktuellen Steuertabellen in der Großhirnrinde mit mir herum
Beispiel vor dem Firmenwagen:
Gehalt brutto 5.000,00
Steuerbrutto 5.000,00
Abzüge 1.500,00
Netto Auszahlung 3.500,00
Beispiel mit Firmenwagen:
Gehalt brutto 5.000,00
PKW-Wert Vorteil 300,00
PKW-KM Vorteil 200,00
Steuerbrutto 5.500,00
Abzüge 1.600,00
Netto Auszahlung 3.400,00
Du siehst: Deinem Gehalt wird nichts zugefügt und nicht abgezogen. Lediglich die Abzüge aus Steuern und Abgaben erhöhen sich durch die Überlassung des Wagens.
Am Ende des Tages bleibt, bei allen steuerlichen Betrachtungen und Winkelzügen, dass Du für den "Verlust" an ausgezahltem Gehalt niemals ein eigenes Fahrzeug bekämst, wenn Du Anschaffung, Wertverlust, Wartung, Reparaturen und Verbrauchskosten zusammennimmst. Es bleibt ein guter Deal!
Hallo Heiner,
den Kommentar kann man nicht wirklich lesen, weil er völlig unformatiert daher kommt. Deshalb hier das Gleiche nochmal - in lesbar:
Hallo Heiner,
das ist richtig und falsch.
Wenn der Betrag dem Bruttogehalt garnicht erst zugeschlagen wird, gibt's netto auch nichts abzuziehen. Ich weiß, dass das etwas kompliziert klingt, ist es aber eigentlich nicht. Und unterm Strich kommt es auch auf's gleiche raus. Nur steuerlich richtig ist einzig der von mir beschriebene Weg. Dein Firmenwagen erhöht nicht Dein Bruttogehalt sondern nur das Steuerbrutto - das ist die Bemessungsbasis, auf die Du Deine Steuern und Abgaben zu entrichten hast. Ergo erhöht sich, bei gleichem Einkommen, auch Deine Steuerlast. Am Ende Deiner Abrechnung bekommst Du netto weniger raus als vorher, obwohl Dein Bruttogehalt unverändert bleibt. Bitte nimm die folgenden Beispiele betraglich nicht zu genau - ich trage keine aktuellen Steuertabellen in der Großhirnrinde mit mir herum
Beispiel vor dem Firmenwagen:
Gehalt brutto 5.000,00
Steuerbrutto 5.000,00
Abzüge 1.500,00
Netto Auszahlung 3.500,00
Beispiel mit Firmenwagen:
Gehalt brutto 5.000,00
PKW-Wert Vorteil 300,00
PKW-KM Vorteil 200,00
Steuerbrutto 5.500,00
Abzüge 1.600,00
Netto Auszahlung 3.400,00
Du siehst: Deinem Gehalt wird nichts zugefügt und nichts abgezogen. Lediglich die Abzüge aus Steuern und Abgaben erhöhen sich durch die Überlassung des Wagens, weil der Bemessungswert um EUR 500,00 höher liegt.
Am Ende des Tages bleibt, bei allen steuerlichen Betrachtungen und Winkelzügen, dass Du für den "Verlust" an ausgezahltem Gehalt niemals ein eigenes Fahrzeug bekämst, wenn Du Anschaffung, Wertverlust, Wartung, Reparaturen und Verbrauchskosten zusammennimmst. Es bleibt ein guter Deal!