1% Regelung
Ich habe einen Dienstwagen zur privaten Nutzung auf Grundlage der 1% Kosten. Ist es richtig, dass mit dieser Regelung alle den PKW betreffenden Kosten abgedeckt sind also neben Sprit auch Parkkosten, Mautgebüren...
Ja was hat das jetzt mit der 1% Regel zu tun!????
Du musst doch den einen Prozentpunkt vom
Listenneupreis jährlich als Steuer zahlen!
mfg Pologti64
Ein Tip:
Wenn man bei der Lohnsteuererklärung ein Fahrtenbuch vorlegt und man relativ wenig privat gefahrene Kilometer hat(z.B. 10 %), kann man sich einen großen Teil dieser Steuer zurückholen. Allerdings braucht man vom Arbeitgeber eine Aufstellung der gesamten Kosten des Firmenwagens.
Servus
RL
Hallo an alle,
vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.
Mit der 1% Regelung zahle ich Steuern für den geldwerten Vorteil, der mir aus der privaten Nutzung des PKW entsteht.
Eigentlich wollte ich wissen, ob darin auch der geldwerte Vorteil, der mir durch Erstattung von Parkkosten, Maut...durch den Arbeitgeber entstehen könnte, berücksichtigt ist, oder eben nur der aus Kosten für Treibstoff,Wartung, Reparatur...
Wenn das nicht so ist, müssten diese (vom Arbeitgeber) erstatteten Kosten bei der Steuererkärung mit berücksichtigt werden.
Hallo,
Danke für die Nachricht. Mir geht es um genau die privaten Kosten. Angenommen der Arbeitgeber übernimmt diese (Parkgebühren am Kino...)entsteht mir dadurch ein geldwerter Vorteil. Ist dieser geldwerte Vorteil duch die 1% abgedeckt oder nicht.
Hallo Hosenmatz,
vielen Dank für die schnelle und sehr konkrete Antwort. Mir ist der Sachverhalt jetzt klar geworden.
Vielen Dank