Kann ich mein Fahrverbot abwenden?
Ich bin angestellter Kurierfahrer auf 400 Euro-Basis und habe jetzt ein Fahrverbot von einem Monat - kann ich das abwenden, da es für mich eine unzumutbare Härte darstellt?
Theoretisch besteht diese Möglichkeit, allerdings nur mit Anwaltlicher Hilfe!
Praktisch gehen die Richter jedoch immer öfter davon aus das man gerade wenn man den Führerschein beruflich braucht eine um so größere Sorgfalt an den Tag zu legen hat.
Von daher werden solch Anträge immer öfter abgeschmettert.
Blecky
@Blecky hat's auf den Punkt gebracht:
Das "Freikaufen" kannste mittler Weile so gut wie vergessen.
Ein Fahrverbot von nur einem Monat kann nicht als außergewöhnliche Härte anerkannt werden, da für diesen Zeitraum u.U. auch unbezahlter Urlaub genommen werden kann.
Ist zwar finanziell eine Mehrbelastung .... aaaaber wenn man beruflich auf den Lappen angewiesen ist, sollte man es sich dreimal überlegen, durch irgendwelche Kapriolen ein Fahrverbot zu riskieren.
Ich danke euch. Dann stelle ich mich eben auf einen Ruhemonat ein...werde in mich gehen und viele Spaziergänge machen!
Was ich absolut bemerkenswert finde, ist Deine Fähigkeit, eigene Fehler einzugestehn und die Konsequenz zu tragen. In diesem Forum werden des Öfteren solche Fragen gestellt. Aber anstatt die Fehler einzugestehn und die Strafen zu akzeptieren werden die Fragesteller noch frech, wenn wir Ihnen nicht die Antworten geben können, die sie sich wünschen. Insofern finde ich Deine Reaktion um so bemerkenswerter. Alles Gute und gute Fahrt nach dem Ruhemonat
Da stimme ich Tom 100% zu!
Fehler machen ist eine Sache - aber die Konsquenzen tragen ohne rumzujammern eine andere.
Bravo NickZ!
Vielen Dank für eure Kommentare! Ich habe häufig die Erfahrung gemacht, dass manche "Lehren" auch ihren Sinn haben...wer weiß, wozu das gut ist? Sicher ist: das passiert mir bestimmt nicht wieder!
Ein schönes Wochenende wünscht NickZ!
Hallo,
grundsätzlich werden Anträge wegen unzumutbarer Härte meist abgeschmetter. Der Entzug der Fahrlerlaubnis müsste schon existenzvernichtend sein!
Manchmal, je nachdem was passiert ist, gibt es die Möglichkeit auf Augenblicksversagen zu plädieren, rettet manchmal vor dem Fahrverbot, aber nicht vor der Geldstrafe! Am besten mit einem Anwalt darüber reden!