Parken vor Nachbars Grundstück in einer Siedlung
Hallo.
Vielleicht weiß es ja jemand von euch. Dr. Google kann mir ned helfen.
Also:
Wir wohnen in einer Siedlung - es ist eine Sackgasse - wir haben zwar eine große Hauseinfahrt aber wenn mehr Besuch da ist wirds halt auch mal knapp mit Parkplätzen.
Unsere Gäste stellen sich dann meistens vor den Gartenzaun des Nachbarn aber unter Beachtung dass die Ein- bzw Ausfahrt frei und sogar eine Restbreiter der Fahrbahn von 2.50m bleibt.
Aber die netten Leute von Nebenan beschweren sich weil sie kommen nicht in die Einfahrt rein.
In meinen Augen kann die einfach ned Autofahren da kommst sogar locker mit an Lieferwagen rein.
Ich hätt gern einen Auszug von einer Verordnung oder irgendwas das ich ihr dann in die Hand drück.
Die Wahnsinnige droht mit abschleppen.
Ich hoffe irgendwer von euch weiß darüber Bescheid.
Danke.
Da wird dir ein Schriftstück auch nicht weiter helfen.
Wenn du sicher bist das dort parken darfst mache einen Termin mit deinem Nachbarn und bestell das Ordnungsamt dazu.
Die werden in der Regel alle Unklarheiten beseitigen.
2,50m verbleibende Fahrbahnbreite sind nicht ausreichend, es müssen mindestens 3,05m Breite freibleiben.
Ist es weniger, darf an der Stelle weder gehalten noch geparkt werden! Das ist gesetzlich und gerichtlich so festgelegt.
Schon damit z.B. ein Rettungswagen oder Feuerwehrfahrzeug hindurchpassen. Diese dürfen max. 2,55m breit sein plus notwendige 50cm "Luft"->3,05m. Müssen die da durch und können es nicht wegen geparktem Fahrzeug, ist man als Parkender heftig in der Haftung mit drin, das kann richtig teuer werden. Dies übernimmt auch nicht die Haftpflichtversicherung - weder die vom Auto noch die private!
2,50 sind gerade einmal ~40 cm mehr als ein durchschnittlicher PKW samt Spiegel breit ist.
Der Nachbar beschwert sich also zu Recht. Auch wenn es kein Anrecht darauf gibt, "in einem Zug" in die eigene Einfahrt fahren zu können (zweimal rangieren müssen gilt als zumutbar) - zweieinhalb Meter sind zu wenig. Da wird euch nichts anderes bleiben als Besucher etwas weiter weg parken zu lassen.
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/EngerStrTeil01.php
https://lohmann.adac-vertragsanwalt.de/suche/meldung/article/rechtstipp-parken-gegenueber-grundstuecksein-und-ausfahrten-bei-geringer-fahrbahnbreite.html