Parken in Siedlungen?
Wie ist das mit denn Parken wenn wir nen schmallen Bürgersteig haben und unser nachber gegenüber nen breiten Bürgersteig und er auf seiner seite sein auto parkt genau vor unserer hofeinfahrt? Unsere hofeinfahrt ist nur so lang wie ein PKW und wir haben daher immer probleme mit denn ein und ausparken!
Habt ihr den Nachbar mal freundlich gefragt, ob er nicht ein Stück weiter weg parken kann, damit ihr besser aus eurer Einfahrt kommt?
Ansonsten gilt bekanntlich die StVO. Und da steht:
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige
Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt,
gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt
wird.
Weiterhin § 12 (Halten und Parken) Abs. 3 Nr. 3
(3) Das Parken ist unzulässig
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber
mal im § 12 nachlesen,dort ist alles geregelt.
Das kommt auf mehrere Faktoren an,Breite der Strasse,Beschilderung,ob das Parken dort durch Zeichen erlaubt ist.
Meistens hilft es,wenn man sich mit dem Nachbarn mal vernünftig unterhält und sein Problem schildert.Wenn er stur ist,kann man sich immer noch beim Ordnungsamt erkundigen und die Situation klären lassen.
In erster Linie sollte man den § 1 STVO berücksichtigen.Der
verlangt gegenseitige Rücksichtnahme.
Meine Vorredner haben eigentlich schon alles wesentliche dazu gesagt.
Reden bewirkt manchmal Wunder.