Parken auf privatem Grundstück
Hallo, ich habe mein Auto auf meinem Privatgrundstück, vor meinem Haus geparkt. Die Strasse zum Privatparkplatz, direkt vor dem Haus, beginnt bei dem ersten Reihenhaus und endet beim vierten. Diese vier Reihenhäuser sind die einzigen Anlieger. Zum wenden ist die Stichstrasse zu schmal. Vor jedem Haus ist ein Parkplatz, der zum Grundstück gehört. Durch farbige Bepflasterung ist das auch zu erkennen. Wer es genau wissen will, kann auch den deutlich sichtbaren Grenzpunkt erkennen. Schilder, die darauf hinweisen,dass es sich hier um Privatgrund handelt, hat keiner der vier Haueigentümer aufgestellt. Da wir das erste Haus und natürlich auch den dazugehörigen Parkplatz besitzen und es einfacher ist, das Auto entgegen der Fahrtrichtung abzustellen,sind wir grundsätzlich davon ausgegangen, dass es unserer freien Entscheidung obliegt, in welcher Richtung wir unser Auto dort abstellen. Jetzt hat sich aber tatsächlich eine Politesse auf unser Grundstück verirrt und uns einen Strafzettel an's Auto geheftet. Darf die Politesse darüber befinden, was ich auf meinem Grundstück mache?
NEIN, Privatgrund gehört nicht zum Geltungsbereich der StVO; selbst wenn dort - wie z.B. auf etlichen Einkaufsmarkt-Parkplätzen der Fall - ein Schild mit der Aufschrift steht: "Hier gilt die StVO", so trifft das NUR auf für §1 StVO zu, nach dem jeder Verkehrsteilnehmer sich so verhalten muss, dass kein Anderer gefährdet ...
Evtl. war für die Knöllchen verteilende Politesse nicht direkt ersichtlich, dass es sich um Privatgrund handelt; oder sie hatte sich den Morgenrotz noch n icht aus den Augen gerieben ^^
Ich würde gegen die Ordnungswidrigkeitsanzeige Widerspruch beim Ordnungsamt einlegen und evtl. je ein Bild von der örtlichen Gegebenheit sowie der Katastermarkierungen der Grundstücksgrenze (Grenzmarkierungen) hinzu fügen.
Hallo,
auf deinem Grundstück kannst du machen du willst.
(Jetzt wird sich zwar wieder Zufriedener einschalten und mitteilen was man alles nicht darf und welche Paragraphen dies Vorschreiben)- aber trotzdem jeder macht.
Grüße
hehe
... da schaltet sich nicht nur der "Zufriedene" evtl. ein:
Wenn Mancher auf seinem Grundstück oder gar auf dem privaten Stellplatz ohne Sichtschutz machen würde "was er will", bekäme er dann doch womöglich Probleme mit der "Staatsmacht" .. zum Beispiel wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses bzw. sittenwidrigen Verhaltens you-know?!
Da dürfen die natürlichen Triebe aber nicht mit einem durchgehen, dass man dort gerade das m acht, wodurch man sich "triebhaft gezwungen" fühlt. ^^
Siiecher: Unbefristetes oder auch befristetes Hausverbot kannst Du als Hausrechtinhaber(in) gegen Jedweden aussprechen; das Betreten des kompletten Grundstücks verboten - eine Zuwiderhandlung erfüllte den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs ... und DANN will ich Die mal sehen, wie sie Deinem Auto ein Knöllchen an den Wischer hängen, ohne die Grundstücksgrenze zu verletzen. ^^
und Zufriedener heißt jetzt "entfernterNutzer" - aber dafür haben wir jetzt den auchnichtmehrda mit seinem Fachwissen. Falls der das liest, ist nicht negativ gemeint
Politessen haben schon "Hauverbot" - wäre ja noch schöner wenn's beim Knöllchen austeilen zusätzlich Haue gäb gg